Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
Hochwasser 2023 - Reservebecken Alfsee
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Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück hat rund um den Alfsee Schilder aufgestellt, die das Betreten von Wegen untersagt (siehe Foto). Da diese Wege auch zu den Angelplätzen führen, sind einige Angler verunsichert, ob sie diese zu dem Zweck betreten dürfen.

Die Schilder wurden aufgrund der neuen Naturschutzverordnung aufgestellt. Die Naturschutzverordnung beinhaltet auch das Recht, an einigen Uferbereichen des Alfsees zu angeln, wobei auch zeitliche Beschränkungen zu beachten sind (siehe Erlaubnisumfang im Erlaubnisschein). Unter Beachtung dieser Vorschriften dürfen die Angler natürlich die Wege betreten, um zu den zugelassenen Angelstrecken zu gelangen.

Komplizierter ist die Rechtslage, wenn über das Angeln hinaus Handlungen vollzogen werden, die mit der Naturschutzverordnung nicht im Einklang stehen. Dazu gehört das freie Laufenlassen von Hunden. Angler sollten ihre Hunde daher lieber zu Hause lassen oder streng darauf achten, dass sie während der gesamten Angelzeit angeleint sind und nicht stöbern oder gar wildern.

Außerhalb der Wahrnehmung der Angelrechte ist das Betretungsverbot auch für Angler bindend.
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