Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
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Ein zeitlich befristetes Aalfangverbot hat der Europäische Rat am 13. Dez. beschlossen. Das Fangverbot von Aalen von 12 cm und mehr soll von den Mitgliedsstaaten selbst festgelegt werden und für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Monaten zwischen dem 1. Sept. 2018 und dem 31. Jan. 2019 liegen. Damit folgt der Rat den Empfehlungen der Europäischen Kommission nur teilweise, die ein komplettes Aalfangverbot im Binnenland sowohl für die Berufs- als auch für die Freizeitfischerei vorgeschlagen hatte.

Seit den 1980er Jahren ist die Zahl der Jungaale, die aus dem Laichgebiet im Saragossameer im Golf von Mexiko in unsere europäischen Flüsse wandern, um mehr als 95 Prozent zurückgegangen. Deswegen gilt der Aal heute als vom Aussterben bedroht. Die Angler dafür verantwortlich machen zu wollen und sie mit restriktiven Auflagen zu versehen, ist aber der falsche Weg. Deswegen stieß das geplante ganzjährige Aalfangverbot bei vielen Fischereiverbänden, so auch der NWA Osnabrück e. V. auf großes Unverständnis. Die Hauptursachen des Problems liegen vielmehr in der immer noch fehlenden Durchgängigkeit von Gewässern, dem Betrieb von Wasserkraftanlagen, die explosionsartige Zunahme der Kormoranbestände und des Schwarzhandels von Glasaalen nach Asien.

Ein komplettes Aalfangverbot für die Freizeitfischerei wäre kontraproduktiv, weil gerade die Angelverbände diejenigen sind, die mit großem Engagement und finanziellem Aufwand den Bestand des Aals erhalten und entwickeln. So wurden in den Vereinsgewässern der NWA in den letzten zehn Jahren über eine Million Glas- und Farmaale ausgesetzt. Alleine 2017 waren das 18 kg Glasaale im Wert von 12.600 Euro und 267 kg Farmaale im Wert von 14.685 Euro. Welcher andere Natur- oder Umweltschutzverein wendet so viele Mitgliederbeiträge auf, um eine bedrohte Art zu erhalten? Ein ganzjähriges Aalfangverbot würde die Aktivitäten vieler Anglervereine zur Erhaltung des europäischen Aals beenden. Deswegen fordern wir im Einklang mit dem Anglerverband Niedersachsen e. V. :

"Keine weiteren Fang- und Besatzeinschränkungen von Aalen in norddeutschen Binnen- und Küstengewässern. Stattdessen Fortschreibung der aktuell gültigen und erfolgreichen Aalmanagementpläne mit intensiver Einbindung von Anglern und
Fischern."

Unsere alternative Lösungsvorschläge sind:
Intensivierung der Bemühungen zur Wiederauffüllung der Aalbestände durch:

1. Vollständige Unterbindung des illegalen Aalexports und damit Bestandssicherung von 115.000.000 (in Worten: einhundertfünfzehn Millionen) Aalen jährlich.

2. Keine Neugenehmigung von Wasserkraftanlagen und ein verpflichtendes Abschalten von Wasserkraftanlagen während der Blankaalwanderung und damit Sicherung von mindestens 20 % aller abwandernden Aale.

3. Überführung des Kormorans in den Anhang IIa der EU-Vogelschutzrichtlinie und
somit in die Liste der jagdbaren Arten.

4. Intensive Förderung der Bemühungen zur künstlichen Reproduktion und Produktion
von Speiseaalen. Im Falle der Marktreife besteht das Potential, jährlich 56.000.000
Wildaale der Bestandssicherung zuzuführen.





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Aalbesatz



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