Datenschutz: Satzungsänderung findet nicht die erforderliche Mehrheit
 Trotz hohen Temperaturen von teilweise über 30 Grad Celsius brach eine kleine Delegation NWA-Mitglieder um den 2ten Vorsitzenden Jürgen Lindemann und Bezirksleiter Reinhard Kampling auf, um an der Mitgliederversammlung des Anglerverbandes Niedersachsen in Walsrode teilzunehmen. Zwar konnten die 119 Stimmanteile der NWA wahrgenommen werden, aber der Teilnehmerkreis war sehr überschaubar. Nicht einmal jede NWA-Gruppe war mit einem Gruppenmitglied vertreten. Das muss in Zukunft besser werden, waren sich die mitgereisten NWA-Mitglieder einig. Geht es doch darum, die fundamentalen Interessen der NWA auf einer Mitgliedsversammlung des AVN einzubringen.
Mit großem Interesse wurde der Vortrag des Fischereiwissenschaftlers Helmut Speckmann verfolgt, der das Artenschutzprogramm des AVN vorstellte. So werden auf der AVN-Teichanlage in Poggenhagen Quappen und Edelkrebse gehalten und vermehrt, um den Erhalt ihrer Art zu sichern. In der Roten Liste wird die Quappe in Niedersachsen als gefährdet eingestuft, ihr Bestand als langfristig stark rückgängig bezeichnet. Der Edelkrebs wird sogar unter der Kategorie 1 – vom Aussterben bedroht – eingeordnet. Neben dem Edelkrebs kommen in Niedersachsen fünf nicht heimische Arten vor, die eine Bedrohung für den Edelkrebs darstellen, weil sie meistens mit der Krebspest infiziert sind, die für den Edelkrebs den Tod bedeutet: Signalkrebs, Kamberkrebs, Marmorkrebs, Galizischer Sumpfkrebs und Roter Amerikanischer Sumpfkrebs. Aber auch die immer mehr sich ausbreitende Wollhandkrabbe kann die Krebspest übertragen, so der Fischereiwissenschaftler Helmut Speckmann auf Nachfrage. Quappen und Edelkrebse können die Vereine vom AVN beziehen. Edelkrebse aber nur, wenn nachgewiesen ist, dass das Gewässer keine invasiven Krebse enthält, und auch nur für stehende Gewässer. Nähere Informationen sind auf den Internetseiten des AVN zu erfahren.
Große Überraschung brachte die Abstimmung zur Satzungsänderung über den Datenschutz. Mit 427 Stimmanteilen zu 244 Anteilen und 68 Enthaltungen wurde der Antrag des Präsidiums abgelehnt, den Datenschutz neu zu regeln. Dieser sah unter anderem vor, dass die Mitglieder des AVN verpflichtet werden sollten, bestimmte personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname Anschrift, Geburtsdaten und E-Mailadresse an den AVN zu melden, und zwar zum Zwecke der Beitragsermittlung, der Mitgliederverwaltung sowie zum möglichen Erwerb von Berechtigungen zum Angeln an Verbandsgewässern. Damit der AVN auch in Zukunft satzungsmäßig handlungsfähig bleibt, muss nun eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, um erneut über die Satzungsänderung zu beschließen. Bleibt zu hoffen, dass der neue Vorschlag zur Satzungsänderung besser vorbereitet wird und die Kritikpunkte der Vereine berücksichtigt werden.
Breiten Raum nahm auch die Diskussion über die Qualität der Fischereiprüfung ein. Mehrere Mitglieder bemängelten, dass es keine praktische Prüfung mehr gebe. Auch treffe man Angler an, die zwar über eine Fischerprüfung verfügten, ausgestellt in anderen Bundesländern, ab kein Wort Deutsch verstehen würden. „Das können wir nicht ändern“, so Präsident Werner Klasing. Den Inhalt der Fischerprüfung lege das Ministerium fest. Der AVN nehme lediglich die Prüfung ab. Man sei allerdings mit dem Ministerium im Gespräch, um hier Abhilfe zu schaffen, ergänzte Dipl. Biologe Matthias Emmerich.
Schließlich wurde noch mit Christoper Knoke ein neuer Jugendleiter ins Präsidium des AVN gewählt, der das volle Vertrauen der NWA-Jugendleitung genießt. Diese hatte den Versammlungsteilnehmern den ausdrücklichen Wunsch mit auf den Weg gegeben, Knoke zu wählen. |