Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Die wichtigste Änderung betrifft die Einführung des sogenannten "Entnahmefensters". Unter einem Entnahmefenster versteht man einen Bereich, in dem man einen gefangenen Fisch entnehmen (mitnehmen) darf. Unterschreitet der Fisch das Mindestmaß oder überschreitet er das Höchstmaß, muss der Fisch schonend abgehakt und wieder ins Gewässer zurückgesetzt werden. Während das Mindestmaß sicherstellen soll, dass der Fisch mindesten einmal im Leben ablaichen und für seinen Nachwuchs sorgen kann, soll das Höchstmaß gewährleisten, dass große und wertvolle Laichfische nicht entnommen werden. So soll die Gewässerpopulation auf natürlichem Wege gestützt werden. Diese Regelung dient auch der Fischgesundheit, da Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Besatzfischen vermieden werden.

Das Entnahmefenster wurde vorerst nur für den Hecht (50-85 cm), den Zander (45-75 cm)und den Barsch (20-40 cm) eingeführt, um weitere Erkenntnisse zu sammeln. Als Gewässer wurden die Huntestrecken, die Mittellandkanal- und Zweigkanalstrecken, die Heideseen, der Kronensee, der Linner See und der Niedringhaussee ausgewählt. Diese Gewässer sind im Erlaubnsschein mit der Bezeichnung "(Entnahmefenster)" gekennzeichnet. Nach einer Probezeit wird es evtl. auch auf andere Fischarten und Gewässer ausgedehnt.

Zusätzlich wurde der Mittlere Dalumer Teich 2 fürs Angeln mit einer Rute freigegeben.

Der Buschmannsee mit Insel wurde für Gastangler in 2020 gesperrt, weil er überlaufen war und Vereinsmitglieder zurückstecken mussten.

Offenes Feuer und die Verwendung von Einwegverpackungen als Köder- oder Anfütterverpackungen sind zukünftig aus Umweltschutzgründen verboten.
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