Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
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Der geschäftsführende Vorstand der NWA und die VGH, als Versicherer beider Brandfirmen, erzielten vergangener Woche eine Einigung über den Schadensausgleich nach dem verheerenden Fischsterben in der Hase in Osnabrück im Juli diesen Jahres. Dabei wurden die Forderungen der NWA, die der 2. Vorsitzende Jürgen Lindemann zusammengetragen und begründet hatte, in vollem Umfang akzeptiert. Lediglich in der Höhe der Schadenssumme gab es unterschiedliche Auffassungen, die intensiv diskutiert wurden. Letztendlich stimmten beide Seiten einen fast sechsstelligen Ausgleich zu. Dazu der 1. Vorsitzende Hans Macke: „Mit dem erzielten Ausgleich können wir sehr zufrieden sein. Damit können wir ein dem Gewässer angemessenen Fischbestand wiederaufbauen. Vor allem freue ich mich über den schnell erzielten Kompromiss, ohne in einen langwierigen Rechtsstreit gehen zu müssen.“ Dazu die Vertreter der Versicherung: „Selten haben wir eine so fundierte und fachlich gut begründete Schadensregulierung bekommen, die es uns leicht gemacht hat, ihre Forderungen anzuerkennen.“

Der knapp sechsstelligen Schadensforderung lagen folgende Ansätze zugrunde:
1. Einen Ausgleich für den annähernd zu 100 Prozent verendeten Fischbestand von der Einleitungsstelle in Osnabrück bis zur Einmündung der Düte in die Hase (etwa 13,5 km Gewässerstrecke). Als Wirtschaftsfische wurden insbesondere Aale, Hechte, Barsche, Brassen, Döbel, Schleien und Weißfische in Ansatz gebracht. Dem Aal wurde dabei besondere Bedeutung zugemessen, weil er in Niedersachsen stark gefährdet ist und die NWA sich in den vergangenen Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln an der Stärkung des Bestandes beteiligt hatte. Aber auch die Kleinfischarten wie Gründlinge, Moderlieschen und Stichlinge, die teils sehr teuer sind, wurden einberechnet.

2. Bei der Erstattung der Wiederbesatzkosten wurde auf die Besatzempfehlung für den Wiederaufbau eines natürlichen Fischbestandes des Anglerverbandes Niedersachsen Bezug genommen, die dankenswerter Weise von dem Verbandsbiologen Dr. Matthias Emmrich auf Anforderung der NWA erarbeitet wurde.

3. Da die Ausübung der Angelfischerei für einige Zeit nicht möglich sein wird und der Pachtzweck somit vorübergehend nicht gegeben ist, wurde ferner eine Erstattung des Pachtzinses in Rechnung gestellt.

4. Die Auslagen der eingesetzten, ehrenamtlichen Helfer der NWA wie Fahrtkostenerstattungen fanden eine pauschale Berücksichtigung.

Nach der Schadensregulierung wird die Biologische Gewässerkommission der NWA jetzt regelmäßige limnologische Untersuchungen vornehmen. Sobald es der biologische Zustand zulässt und entsprechende Besatzfische zu bekommen sind, soll die Besatzempfehlung des AVN zügig umgesetzt werden. Ferner sollen in den nächsten Jahren Aale untersucht werden, ob sich in ihrem Fettgewebe schadhafte Stoffe angereichert haben, die mit dem Löschwasser eingeleitet wurden.
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