In Badbergen wurde an der Einfahrt von der Dinklager Straße in den „Hasedeich“ (rechte Deichverteidigungsweg der Hase) das Verbotsschild 250 (Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art) aufgestellt. Die Erreichbarkeit der Angelstellen auf der ca. 2,7 km langen Hasestrecke wurde damit erheblich eingeschränkt. Das hat die NWA jetzt in einem Schreiben an die Direktion des NLWKN in Oldenburg bemängelt und um Abhilfe gebeten.
Unter anderem schreibt die NWA, dass es insbesondere älteren Anglern nicht zuzumuten ist, diese lange Gewässerstrecke mit den ganzen Angelgeräten zu Fuß zurück zu legen. Auch fehlen seit der Dammerneuerung der Gehobenen Hase ausreichend Park- und Wendemöglichkeiten für die Fahrzeuge der Angler. Bei dem am 11.06.2014, im Rathaus, in Quakenbrück stattgefundenen Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Dämme und Deiche an der Gehobenen Hase zwischen Quakenbrück und Gehrde im Landkreis Osnabrück wurde der NWA die ungehinderte Nutzung des rechten Deichverteidigungsweges weiterhin zugesagt. Dies wird nun eingefordert. Vorgeschlagen wird die Anbringung eines Zusatzschildes „Anlieger frei“ oder alternativ „frei für NWA-Mitglieder mit gültiger Parkplakette“.
In dem Zusammenhang weist die NWA auch auf ihr sogenanntes „Uferbetretungsrecht“ hin, dass sich aus § 10 Nds. Fischereigesetz ergibt. In Abs. 4 des § 10 Nds. Fischereigesetz ist überdies geregelt:
„Besteht kein ausreichender Zuweg zu einem Gewässer oder ist dieses zur Ausübung des Fischereirechts nur auf einem unzumutbaren Umweg zu erreichen, so kann der Fischereiberechtigte verlangen, dass Eigentümer von Ufergrundstücken die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung in dem für die Ausübung des Rechts erforderlichen Umfang dulden (Notweg).“ Eine Antwort der NLWKN-Direktion liegt bislang noch nicht vor.
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