Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
Hochwasser 2023 - Gehrde-Rüsfort (Zuwegung zum Haseteich)
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LipGrips und Gaffs zukünftig verboten

Trotz der noch immer andauernden Corona-Einschränkungen konnte 1. Vorsitzende Hans Macke über 100 Mitglieder auf der Mitgliederversammlung der NWA begrüßen, die in diesem Jahr wieder in der Wittekindshalle in Wallenhorst-Rulle stattfand. Wie in jeder Mitgliederversammlung gedachte man zu Anfang der verstorbenen Mitglieder. Stellvertretend für alle Verstorbenen wurden noch einmal die besonderen Verdienste von Gerhard Riemer, Ewald Schlüter und Engelbert Lindmeyer hervorgehoben, die sich für den Verein besonders engagiert hatten.

2. Vorsitzender Jürgen Lindemann, der sich wie in den Vorjahren die Versammlungsleitung mit Hans Macke teilte, bedankte sich bei den Vereinsjubilaren für ihre lange Treue zum Verein. Auch in diesem Jahr waren wieder sieben Mitglieder dabei, die dem Verein sogar 60 Jahre lang angehören. Nachdem in den vergangenen Jahren eine Jubilarfeier wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, wolle man das in diesem Jahr nachholen, wenn das irgendwie mit der Corona-Situation vereinbar sei, so der 2. Vorsitzende.

Unter dem Tagesordnungspunkt Vorstandberichte verwies Jürgen Lindemann auf die ständige Berichtserstattung in den NWA-Nachrichten und auf der Internetseite. Zusätzlich berichtete er über die positiv verlaufende wasserbehördliche Schlussabnahme des Seitenarmprojektes an der Hase in Gehrde. Hans Macke berichtete über den geplanten Kauf eines Seegrundstücks am Niedringhaussee, das unzulässige, zu hohe Anstauen des Kiesekampsees, die Lordseeverkrautung in Verbindung mit einem Sonderbesatz Karpfen und der zeitweisen Sperrung. Ferner erläuterte Jürgen Lindemann die Bedeutung der Fangstatistik als wichtiges Instrument der Gewässerbewirtschaftung anhand einer Power-Point-Präsentation und teilte mit, dass die Fangstatistik 2021 nunmehr auf der internen Seite der Homepage abrufbar ist. Dazu werden wir aber noch ausführlicher berichten.

Rechnungsführer Reinhard Kampling stellte in seinem Finanzbericht das Jahresergebnis 2021 und die Planung für 2022 vor. Mit 904.677 € Einnahmen und 909.506 € Ausgaben habe man im Jahr 2021 einen fast ausgeglichenen Haushalt erzielt. Dabei sei außerdem zu berücksichtigen, dass man im Jahr 2022 noch mit einer Rückzahlung bereits verauslagter Gelder in Höhe von etwa 165.00 € rechne. Mit über 1.000.000 € verzeichne der Haushaltsansatz für 2022 einen Rekordwert. Darin enthalten sind der um 30.000 € erhöhte Ansatz für Fischbesatzmaßnahmen auf nunmehr 180.000 € und 500.000 € für die Absicht, weitere Gewässer zu erwerben. Aufgrund der guten Finanzlage könne man auch in diesem Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichten, so Reinhard Kampling.

Wolfang Teske berichtete über die Arbeit des Ehrenausschusses. Die Zahl der verhandelten Vorgänge sei leicht gesunken. Allerdings musste man wieder ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, weil es ein anderes Vereinsmitglied tätlich angegriffen habe, nachdem es den Angreifer auf Fehlverhalten angesprochen hatte.

Kassenprüfer Thomas Krone berichtete stellvertretend für Manfred Buddeke und Peter Specht über die Prüfung der Vereinskasse. Man habe verschiedene Stichproben durchgeführt und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Somit wurde der Antrag der Kassenprüfer, den Vorstand zu entlasten, einstimmig angenommen.

Bei den anschließenden, turnusgemäßen Vorstandswahlen wurden die bisherigen Amtsinhaber einstimmig mit nur wenigen Enthaltungen wiedergewählt. Dies sind der Rechnungsführer Reinhard Kampling, Leiter der Fischereiaufsicht Michael Engel und Jugendwart Michael Bosse.

Auch die Wahl des Ehrenausschusses erfolgte einmütig. Aus persönlichen Gründen schieden einige Mitglieder aus, so auch der bisherige Vorsitzende Wolfgang Teske, und deswegen mussten neben dem Vorsitzenden auch ein neuer Stellvertreter und drei weitere Mitglieder neu gewählt werden. Mit Vorsitzendem Stefan Buddeke und Walter Hagemann als Stellvertreter wurden zwei versierte Vereinsmitglieder in diese wichtige Position gewählt. Neben den alt bewährten Ausschussmitgliedern Manfred Pfennigschmidt und Rainer Kuhlmann ergänzen zukünftig Manuela Ewert, Uwe Bauschulte und Daniel Erk das Team.

Es folgte eine sehr sachliche Beratung und Beschlussfassung der Anträge, die vom 1. Vorsitzenden Hans Macke erläutert und vorgestellt wurden. Diese sind:

Verbot von LipGrips und Gaffs:
Diese beiden Gerätschaften sind Hilfsmittel zum Anlanden von Fischen, die den Fischen erhebliche Verletzungen und Schmerzen zufügen. Wie auch der Gesamtvorstand befand die Mitgliederversammlung einmütig, dass diese Gerätschaften nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind und deswegen zukünftig auch offiziell verboten werden sollen.

Fangmengenbegrenzung auf nur 10 Weißfische pro Tag an den Huntestrecken:
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung befand der Gesamtvorstand, diesen Antrag zunächst in der Erlaubnisscheinkommission beraten zu lassen.

Boots- und Bellyboots-Benutzung auf dem Niedringhaussee verbieten:
Dem von der NWA-Gruppe auf Wunsch der Gemeinden Westerkappeln und Lotte gestellten Antrag wurde nur teilweise stattgegeben. In Zukunft soll die Bootsbenutzung auf den Zeitraum von Anf. Okt. bis Ende Dez. beschränkt werden.

Abschaffung ungleicher Nutzungszeiträume für Boot und Bellyboote auf dem Südteil des Linner Sees und Kronensee:
Der Antrag wurde mit 44 Jastimmen, 19 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen angenommen, so dass die Nutzung zukünftig ab dem 01.05. für alle Boote zulässig ist.

Ausweitung der zugelassenen Gewässer für die Bootsnutzung:
Dieser Antrag wurde der Erlaubnisscheinkommission mit dem Hinweis überreicht, dass hier auch vereinsexterne Regelungen zu beachten sind. So ist z. B. eine Bootsbenutzung auf dem Heidesee nicht möglich, weil sowohl der Landkreis Osnabrück als auch die Gemeinde Bad Laer Einwände wegen der Trinkwassergewinnung erheben. Auf dem Alfsee steht dem die FFH-Verordnung entgegen.

Nutzung von E-Motoren:
Dieser Antrag wurde zur Beschlussfassung nicht zugelassen, weil gesetzliche Reglungen dem entgegenstehen. In § 19 des Nordrhein-Westfälischen Wassergesetzes heißt es dazu, nur „Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft“ sind im Rahmen des Gemeingebrauchs zulässig.

Einen ganz besonderen Antrag verabschiedeten die Mitglieder der Versammlung zum Schluss ebenfalls in großer Einmütigkeit. Nämlich den Antrag der Gruppe Fürstenau-Freren, dem scheidenden Vorsitzenden des Ehrenausschusses, Wolfgang Teske, die Ehrenmitgliedschaft der NWA anzutragen. 1. Vorsitzender Hans Macke übereichte die Ehrenurkunde, verbunden mit dem nochmaligen Dank für die geleistete Arbeit, nicht nur im Ehrenausschuss, sondern auch in anderen Funktionen für die NWA.
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