Umfangreiche Änderungen für Kronen- und Lordsee
Die Allgemeinen Bestimmungen zur Vereinsordnung der NWA werden ab 2025 durch die Gewässerordnung ersetzt. Insbesondere (Neu)-Mitglieder hatten immer wieder beklagt, dass die Allgemeinen Bestimmungen zu unübersichtlich und ausufernd sind. Die neue Gewässerordnung fasst nun die Regelungen in zwei Spalten zusammen. In der grün hinterlegten Spalte sind alle Bestimmungen enthalten, die verpflichtend oder erlaubt sind. In der rot hinterlegten Spalte hingegen sind die Verbote aufgeführt. Inhaltlich entspricht die neue Gewässerordnung aber den gleichen Bestimmungen wie bisher.
Umfangreiche Änderungen der Angelfischerei betreffen den Kronensee und Lordsee. Am Kronensee kam es während der Angelsaison 2024 zu mehreren Beschwerden der Kronenseeverwaltung, die auch den Verpächter mit auf den Plan riefen. Deswegen war dringender Handlungsbedarf angesagt, um nicht das Fischereirecht am Kronensee insgesamt zu gefährden. Der Gesamtvorstand der NWA beschloss deswegen zunächst im Herbst 2024, den Kronensee ab 2025 nicht mehr als Gastkartengewässer auszuweisen. Außerdem sind Boote jeglicher Art (auch Belly- und Ruderboote sowie Köder- und Futterboote) in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September nur noch östlich von Bojen zugelassen, die in Kürze von der Fischereiaufsicht installiert werden (siehe Foto). Damit wird auch nach außen hin eine deutlich sichtbare Abgrenzung geschaffen, zwischen der touristischen Nutzung durch den Campingplatzbetrieb und der Angelfischerei, die zur Befriedung des Konfliktes beitragen soll.
Am Lordsee wurde der Erlaubnisumfang für die Angelfischerei erweitert. Die Beschränkung auf das Wochenende wurde aufgehoben, so dass jetzt auch an allen Wochentagen geangelt werden darf. Das Angelverbot mit Widerhaken wurde ebenfalls aufgehoben. Außerdem darf nun mit zwei Ruten geangelt werden; es sei denn, man angelt mit einer Spinn- oder Fliegenrute. Verboten bleibt nach wie vor das Nachtangeln vom kalendarischen Sonnenuntergang bis kalendarischen Sonnenaufgang und das Anfüttern und Angeln mit Boilies, um den Nährstoffeintrag so gering wie möglich zu halten. Auch der Fang oder die Mitnahme von Karpfen ist weiterhin verboten. Diese müssen sofort wieder schonend zurückgesetzt werden, sollten sie an den Haken gehen. ?
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