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 GEWÄSSER / Kanalstrecken / 400 Zweigkanal Teilstrecke 1 . . . |  |  |  | Lage:NDS, Stadt Osnabrück, Osnabrück Hafen bis LK Osnabrück, Wallenhorst, Hollager Schleuse Auto-Navigation:Osnabrück, Die Eversburg 58NWA-Gruppe:Osnabrueck  Bildergalerie |  Gewässerbeschreibung
| | Beschränkungen
Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Innerhalb der eingezäunten (Betriebs-)Gelände und auf der Ostseite, oberhalb der Haster Schleuse, ist das Angeln untersagt..
2.
Weitere Sperrstrecke: Ölhafen ab Haster Schleuse ca. 350 m bis Tor über den Gleisen.
3.
Im Hafengebiet erlaubte Strecken sind: Ostseite: Wendestelle bis einschließlich Römereschbrücke. Westseite: Leinpfadtor bis einschließlich Römereschbrücke und vom Nordende der Ladestelle Kämmerer bis km 12,988.
4.
Im Hafengebiet dürfen nicht mehr als 15 Angler gleichzeitig angeln.
5.
Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
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