[ GEWÄSSER / Stillgewässer / 748 Linner See ]
Beschränkungen:
Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des Angelns erlaubt.
Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle erforderlich.
Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle).
Boote:
01.05.bis 31.06. erlaubt, außer Verbot vom Vereinshaus aus gesehen rechter Teil des Sees beginnend mit Landzunge.
01.07. bis 31.12. erlaubt zusätzlich rechter Teil des Sees freigegeben.
Belly-Boote:
01.05.bis 30.06. erlaubt, außer Verbot vom Vereinshaus aus gesehen rechter Teil des Sees beginnend mit Landzunge.
01.07. bis 31.12. erlaubt zusätzlich rechter Teil des Sees freigegeben.
2.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
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