Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Allgemeine Hinweise:

Fangmeldungen:

Für die Fischereiaufsicht sind entnommene Fische unverzüglich auf der Rückseite der Gastkarte handschriftlich zu vermerken (Fischart, Anzahl und Länge).

Jeder Gastangler ist verpflichtet eine Fangmeldung abzugeben, auch wenn keine Fische gefangen wurden. Versäumnisse können dazu führen, dass weitere Gastkartenwünsche verwehrt werden. Die Fangmeldung kann über die Homepage erfolgen, einmal über den Button -GASTKARTE ONLINE- auf der Startseite oder alternativ über den Navigationslink -Service/Gastkarten-, und zwar jeweils über den Button -Fangmeldung Gastkarte Online-. Hier muss man sich mit der Nr. der Gastkartenerlaubnis einloggen.
Parkausweis:

An einigen Gwässern ist das Parken mit dem Auto nur mit einer Parkplakette gestattet. Die Parkplakette befindet sich auf der Datei Gastkarte_Erlaubnisumfang.pdf, die Ihnen nach Abschluss diese Vorgangs zugemailt wird.
Fischsterben und Gewässerverunreinigungen:

Bei Feststellen von Fischsterben und Gewässerverunreinigungen bitte sofort eine der nachstehend aufgeführten Personen verständigen:

Referent für Umwelt und Gewässerhege (Tel. siehe "Über uns/ Vorstand/Erweiterter Vorstand")
Leiter der Gewässerwarte (Tel. siehe "Über uns/ Vorstand/Erweiterter Vorstand")
Leiter der Fischereiaufsicht (Tel. siehe "Über uns/ Vorstand/Erweiterter Vorstand")
NWA-Geschäftsstelle, Telefon (0 54 07) 34 53 30

und eventuell auch folgende Behörden:

Polizei/Gefahrenabwehr: Telefon (05 41) 32 71
jede andere Polizeidienststelle: Notruf 110

Gültigkeit: 2023