Gewässer Nr. 101 - Deeper Aa NDS, Lk Emsland, Gem. Freren, von der Gemeindegrenze "Freren-Andervenne/Fürstenau-Settrup" bis Große Aa, an der Schapener Straße".
Gewässer Nr. 102 - Große Aa NDS, Lk Emsland, Gem. Freren, von der Deeper Aa, an der Schapener Str., bis Brücke "Langer Wall / Kuhlort".
Gewässer Nr. 103 - Schaler Aa NDS, Lk Emsland, Gem. Freren, von der Gemeindegrenze "Freren/Hopsten-Schale" bis zur Einmündung in die Deeper Aa.
Gewässer Nr. 104 - Die Ahe NDS, Lk Emsland, Gem. Freren, Ot. Settlage, von der Gemeindegrenze "Freren/Fürstenau-Settrup" bis in die Einmündung der Deeper Aa bei Gut Hange.
Gewässer Nr. 130 - Großer Dieckfluss NRW, LK Minden-Lübbecke, Stadt Pr. Oldendorf, Gemeinde Stemwede, von der Quelle bei Pr. Oldendorf bis ca. 430 m vor der L 769 "Varler Straße"
Beschränkungen: Auf die Endpunkte der Angelstrecke wird durch beidseitig aufgestellte Schilder mit der Aufschrift "Fischereigrenze Stemwede-Rahden" hingewiesen.
Gewässer Nr. 144 - Hase Halener Feld NRW, LK Steinfurt, Gem. Lotte, Ot. Halen, von der Brücke Halen/Hollage bis NDS, LK Osnabrück, Stadt Bramsche, Ot. Achmer, Mittellandkanal
Gewässer Nr. 145 - Tiefe Hase NDS, LK Osnabrück, Stadt Bramsche, OT. Sögeln und Malgarten, vom Verteilerbauwerk an der Straße zwischen Hesepe und Sögeln bis zur Gemeindegrenze Rieste/Sögeln.
Beschränkungen: In den Monaten November und Dezember ist das Angeln an jedem Dienstag verboten.
Gewässer Nr. 148 - Hase NDS, Stadt Bersenbrück, Ot. Hertmann, von der Brücke über den Quadenorter Weg (Meschers Brücke) bis Brücke über die Straße, Zum Ahrbruch (Nabers Brücke), in der Gem. Badbergen, Ot. Wulften.
Beschränkungen: In den Monaten November und Dezember ist das Angeln an jedem Dienstag verboten.
Im eingezäunten Bereich/Gelände des Hase-Seitenarms (an der Westseite der Hase) ist das Betreten und Angeln verboten.
Gewässer Nr. 300 - Mittellandkanal (NRW) NRW, LK Steinfurt, Recke, von Gewässer-Km 8 an der L 504 (Ibbenbüren-Hopsten) bis zur L 796 (Neuenkirchener Brücke) bei Gewässer-Km 18,72
Beschränkungen: Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
Gewässer Nr. 301 - Mittellandkanal (NRW/NDS) NRW, LK Steinfurt, Recke, von der L 796 (Neuenkirchener Brücke) bei Gewässer-Km 18,72 bis NDS, LK Osnabrück, Bramsche, Einmündung des Zweigkanals (Spitze) - Gastangler jedoch nur bis Straßenbrücke Achmer (Straße Üffeln - Pente).
Beschränkungen: Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1. Die Spitze, Gewässer Nr. 302 (Einmündung Zweigkanal / Mittellandkanal) ist für Gastangler von der Angelerlaubnis ausgenommen. Dieser Bereich umfasst das Dreieck der Einmündung, das von den nächsten drei Brücken (siehe Gewässer Nr. 301, 303 und 401) begrenzt wird.
2. Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
Gewässer Nr. 303 - Mittellandkanal NDS, LK Osnabrück, Bramsche, von der Spitze bis Bohmte, B 51 (Leckermühle) bei Gewässer-Km 54,36 - Gastangler erst ab Brücke hinter der Wasserschutzpolizei in Pente
Beschränkungen: Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1. Die Spitze, Gewässer Nr. 302 (Einmündung Zweigkanal / Mittellandkanal) ist für Gastangler von der Angelerlaubnis ausgenommen. Dieser Bereich umfasst das Dreieck der Einmündung, das von den nächsten drei Brücken (siehe Gewässer Nr. 301, 303 und 401) begrenzt wird.
2. Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
Gewässer Nr. 304 - Mittellandkanal NDS, LK Osnabrück, Bohmte, B 51 (Leckermühle) bei Gewässer-Km 54,36 bis zur Gemeindegrenze Wimmer zu Schröttinghausen bei Gewässer-Km 68,5.
Beschränkungen: Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
Gewässer Nr. 400 - Zweigkanal Teilstrecke 1 NDS, Stadt Osnabrück, Osnabrück Hafen bis LK Osnabrück, Wallenhorst, Hollager Schleuse
Beschränkungen: Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Innerhalb der eingezäunten (Betriebs-)Gelände und auf der Ostseite, oberhalb der Haster Schleuse, ist das Angeln untersagt..
2.
Weitere Sperrstrecke: Ölhafen ab Haster Schleuse ca. 350 m bis Tor über den Gleisen.
3.
Im Hafengebiet erlaubte Strecken sind: Ostseite: Wendestelle bis einschließlich Römereschbrücke. Westseite: Leinpfadtor bis einschließlich Römereschbrücke und vom Nordende der Ladestelle Kämmerer bis km 12,988.
4.
Im Hafengebiet dürfen nicht mehr als 15 Angler gleichzeitig angeln.
5.
Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
Gewässer Nr. 401 - Zweigkanal Teilstrecke 2 NDS, LK Osnabrück, Wallenhorst, Hollager Schleuse bis Bramsche, Einmündung in den Mittellandkanal (Spitze) - Gastangler jedoch nur bis zur Penter Brücke (letzte Brücke vor Einmündung Mittellandkanal).
Beschränkungen: Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Die Spitze, Gewässer Nr. 302 (Einmündung Zweigkanal / Mittellandkanal) ist für Gastangler von der Angelerlaubnis ausgenommen. Dieser Bereich umfasst das Dreieck der Einmündung, das von den nächsten drei Brücken (siehe Gewässer Nr. 301, 303 und 401) begrenzt wird.
2.
Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
Gewässer Nr. 504 - Alfsee-Zuleiter NDS, LK Osnabrück, Stadt Bramsche, vom Verteilerbauwerk Sögeln bis zur Dreihorstbrücke
Beschränkungen: Der Betriebsweg NLWKN darf von der Dreihorstbrücke (westlich der Bahnseite) nur mit gültiger NWA-Plakette befahren werden (siehe Beschilderung Tor).
Achtung:
Der Zuleiter unterhalb der Dreihorstbrücke (Richt. Bersenbrück) gehört schon zum Alfsee und deswegen ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen -Rieste“ zu beachten.
Gewässer Nr. 520 - Holstenteich bei Ankum NDS, LK Osnabrück, Ankum, Gem. Holsten, an der Bippener Str.
Gewässer Nr. 711 - Buschmannsee ohne Insel NDS, LK Vechta, Stadt Lohne, Ot. Merschendorf (bei Dinklage)
Beschränkungen: Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
Gewässer Nr. 721 - Heidesee (großer) NDS, LK Osnabrück, Bad Laer
Beschränkungen: Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
Das Angeln im Großen Heidesee ist nur in den hellgrün markierten Gewässerabschnitten erlaubt (siehe Skizze). Anfang und Ende der Angelstrecken sind beschildert. Andere Uferbereiche dürfen nicht betreten werden.
Die Zufahrt darf nur noch über den Schierloher Weg (Feldweg frei für NWA-Mitglieder) erfolgen, der von der Glandorfer Straße im Ortsteil Schierloh in nördliche Richtung bis zum See führt.
1.
Bei der Zufahrt zum Gewässer seperate Beschilderung beachten (Zufahrt nur über Schierloh benutzen, nicht mehr über die Heideringsiedlung).
2.
Das Parken ist nur auf den ausgeschilderten Parkplätzen mit gültiger Parkplakette erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird der Erlaubnisschein entzogen.
3.
Offenes Feuer sowie Grillen und das Mitführen von Grillgeräten sind lt. Verordnung des Lk Osnabrück verboten.
4.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
5.
Das Betreten des Betriebsgeländes der Firma Niehaus ist nicht gestattet.
Vorsicht! An den Ufern der Heideseen besteht teilweise Abbruchgefahr und damit Lebensgefahr. Die NWA und die Verpächter übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
Gewässer Nr. 725 - Hengemühlensee NDS, LK Emsland, Salzbergen, Sandweg
Beschränkungen: Die Benutzung von Modell-Booten ist ab 2017 für jegliche Zwecke untersagt.
Gewässer Nr. 740 - Kronensee NDS, LK Osnabrück, Ostercappeln, Ot. Schwagstorf
Beschränkungen: Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Angelverbot in der Badebucht vom 15. Mai bis 15. September.
2.
Zutritt zum Gelände des Campingplatzes von Mai bis September nur für NWA-Mitglieder zum Fischen erlaubt; kein Baden, keine Familienmitglieder u.a.
3.
Die östliche Bucht steht nur NWA-Mitgliedern zur Verfügung. An allen anderen Uferstrecken haben die Freizeitnutzungen der Kronensee GmbH Vorrang.
Zu bestimmten Zeiten ist den aufgestellten Hinweisschildern Folge zu leisten.
4.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle). Nutzungszeit Boote 01.06.bis 31.12., Belly-Boote 01.06. bis 31.12.
5.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
Gewässer Nr. 765 - Schleptruper See NDS, LK Osnabrück, Bramsche, Ot. Engter, an der BAB A 1 - Abfahrt Bramsche
Beschränkungen: 1.
Nur Belly-Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des
Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle
erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle). Nutzungszeit Belly-Boote 01.07. bis 31.12.
2.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
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