Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Erlaubnisumfang: Änderungen 2019

[ 29.12.2018 ]  Folgende Änderungen sind 2019 zu beachten:

Allgemeine Bestimmungen Nr. 16.
Es darf nur an sauberen Angelplätzen geangelt werden. Die Angelplätze und das Umfeld müssen sauber und frei von jeglichem Unrat (auch von Exkrementen) hinterlassen werden. Im Sinne der Umwelt ist auf Einwegverpackungen zu verzichten!

Hunte - Gewässer-Nr. 152:
In der Zeit vom 01.03. bis zum 30.06. ist das Angeln mit Zwillings- und Drillingshaken jeglicher Art verboten. Das Angeln mit Köderfischen und Kunstködern in Verbindung mit Einfachhaken unter Beachtung des aktuellen Erlaubnisumfanges ist gestattet.

Großer Heidesee - Gewässer-Nr. 721:
Das Angeln im Großen Heidesee ist nur in den hellgrün markierten Gewässerabschnitten erlaubt (siehe Skizze). Anfang und Ende der Angelstrecken sind beschildert. Andere Uferbereiche dürfen nicht betreten werden.
Die Zufahrt darf nur noch über den Schierloher Weg (Feldweg frei für NWA-Mitglieder) erfolgen, der von der Glandorfer Straße im Ortsteil Schierloh in nördliche Richtung bis zum See führt.

Dalumer Teiche - Gewässer-Nr. 734:
Das Angeln ist nur im Großen Teich (Teich am Parkplatz) ab dem 01.05.2019 erlaubt.
Erlaubnisumfang: 1 Rute mit beliebigem Köder. Es sind keine Angelzelte gestattet, lediglich zum Wetterschutz darf ein Angelschirm (ggf. mit Überwurf) genutzt werden. Kein Nachtangeln erlaubt, Angeln vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen Sonnenuntergang.

Schlichthorster Teich 2 - ehemalige Gewässer-Nr. 733:
Der Schlichhorster Teich 2 ist kein NWA-Gewässer mehr und darf nicht mehr beangelt werden.
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BITTE BEACHTEN:

Weisungen sind offizielle Mitteilungen des Vorstandes. Ihnen ist Folge zu leisten.
Es gilt jeweils die neuste Fassung (Datum der Veröffentlichung).
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[ 27.10.2023 ]
Lordsee ab November wieder frei gegeben

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[ 24.05.2023 ]
Kiesekampsee fürs Angeln gesperrt

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[ 13.05.2023 ]
Hunte - Sperrzeiten geändert

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[ 19.01.2023 ]
Erlaubnisschein 2023: Änderungen

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[ 30.12.2021 ]
Erlaubnisumfang 2022: Änderungen

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[ 01.01.2021 ]
Erlaubnisumfang 2021: Änderungen

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[ 02.04.2019 ]
Fang nicht heimischer Krebse

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[ 29.12.2018 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2019

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[ 26.07.2018 ]
Linner See Verankerungen Totholzbündel

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[ 30.04.2018 ]
Linner See: Flachwasserzone zum Laichschonbezirk erklärt

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[ 22.12.2017 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2018

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[ 24.12.2016 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2017

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[ 17.11.2016 ]
Karausche als Köderfisch verboten

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[ 12.02.2016 ]
Änderungen Erlaubnisschein 2016

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[ 11.11.2015 ]
Neue Nette-Sperrstrecke beachten

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[ 23.05.2013 ]
Sperrbereich Hollager Schleuse ausgeweitet

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[ 16.01.2013 ]
Gefährdung der Schifffahrt durch Pilker/Blinker: Beschwerde des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden

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[ 11.05.2012 ]
Regeln für das Bootsangeln, z.B. auf dem Kronensee und Linner See

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[ 07.01.2011 ]
Angeln vom Boot aus im Mittelland- und Stichkanal ab 1. Feb. 2011 verboten

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[ 09.04.2010 ]
Brut- und Setzzeit ist Ruhezeit

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