 [ GEWÄSSER / Stillgewässer / 540 Lordsee ]
 Beschränkungen:
Erlaubt ist das Angeln mit zwei Ruten, mit beliebigem, zulässigem Köder (außer Boilies) oder eine Spinn- bzw. eine Fliegenrute.
Das Angeln und Anfüttern mit Boilies ist verboten.
Nachtangelverbot (vom kalendarischen Sonnenuntergang bis kalendarischen Sonnenuntergang).
Karpfen dürfen nicht entnommen werden und müssen zurückgesetz werden (Umweltschutz)..
|