 [ GEWÄSSER / Stillgewässer / 740 Kronensee ]
 Beschränkungen:
Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Absolutes Angelverbot in der Badebucht vom 15. Mai bis 15. September.
2.
Vom 15. Mai bis 15. September ist die Benutzung von Booten jeglicher Art (Boote, Bellyboote, auch Köder- und Futterboote) nördlich und westlich des durch Bojen abgesperrten Bereichs (Badebucht) verboten.
3.
Von Mai bis September ist der Zutritt zum Campingplatzgelände nur für NWA-Mitglieder zum Zwecke der Angelfischerei erlaubt. Andere Tätigkeiten wie Baden, Zelten, auch durch Familienmitglieder sind nicht gestattet.
In diesem Bereich kann die Kronenseeverwaltung außerdem zeitweise das Angeln komplett untersagen, indem sie variable Hinweisschilder auf- und zuklappt. Da der Tourismusbetrieb hier Vorrang hat, sind diese Hinweise unbedingt zu beachten.
4.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle).
Nutzungszeit Boote 01.05.bis 31.12., Belly-Boote 01.05. bis 31.12.
5.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (siehe Erlaubnisschein unter Nr. 6. Gewässer).
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