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Dann können Sie hier eine Gastkartenerlaubnis zum Fischfang in den
Gastkartengewässern mit dem Erlaubnisumfang für Gastangler der Niedersächsisch-Westfälischen-Anglervereinigung Osna-brück e.V. erwerben.
Das gilt nicht für Personen, die aus der NWA ausgeschlossen, deren Erlaubnisschein eingezogen oder gegen die eine Maßregel verhängt wurde oder die ausstehende Beiträge und Gebühren noch nicht entrichtet haben.
Eine Gastkartenerlaubnis darf ferner nur beantragen, wer eine Fischerprüfung bestanden hat.
Eine Gastkartenerlaubnis wird ihnen aber nur erteilt, wenn Sie sich mit der elektronischen Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden erklären und
die Allgemeinen Bestimmungen,
die Besonderen Bestimmungen und
die Allgemeine Hinweise
unserer Angelvereinigung auf der nächsten Seite akzeptiert haben.
Die Erlaubnis wird Ihnen unmittelbar nach Abschluss Ihres Kaufs per E-Mail übermittelt und steht Ihnen deswegen sofort zur Verfügung. Die Erlaubnis ist aber erst gültig, wenn Sie das Gastkartenentgelt bei einer Sparkasse, Bank, Postbank oder per Internetbanking auf unser Konto überwiesen haben und im Besitz des entsprechenden Einzahlungsbelegs sind, auf dem Sie die von uns übermittelte Gastkartennummer - auch handschriftlich - vermerkt haben.
Die Gastkartenerlaubnis, der
Beleg über die Einzahlung des Gastkartenentgelts und der Nachweis über die Fischerprüfung müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden, ansonsten besteht der Verdacht der Fischwilderei und entsprechende Maßnahmen werden eingeleitet.
Die Gastkartenerlaubnis ist in Niedersachsen nur in Verbindung mit dem
amtlichen Fischereischein oder dem Personalausweis gültig; in Nordrhein-Westfalen nur in Verbindung mit dem
amtlichen Fischereischein.