Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Anglerverband Niedersachsen
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  GEWÄSSER / Stillgewässer / 755 Niedringhaussee (NRW)  . . .
Lage:
NRW, LK Steinfurt, Lotte, Ot. Wersen, Werser Holz

Auto-Navigation:
Lotte, Wersener Holz 10

NWA-Gruppe:
Wersen

Kein Gastkartengewässer


    Schlüssel

Gewässerskizze

Bildergalerie

Tiefenkarte - linke Maustaste klicken!
Gewässerbeschreibung
Der Niedringhaussee ist ein natürlich belassenes, stehendes Binnengewässer, dass als Baggersee entstanden ist. Der See ist etwa 18 ha gross und bis zu 14 m tief, mit Flach- und Seichtwasserbereiche sowie mit steilen, z. T. einige Meter hohen Sandabbrüchen. Lokal sind offene Sandflächen, Sandrasen- und Zwergstrauchheide-Fragmente vorhanden. Deswegen ist der See auch als Biotop nach § 30 BNatSchG ausgewiesen, was aber keine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Angelfischerei beinhaltet. Aal, Barsch, Brachsen, Hecht, Karpfen, Rotaugen, Rotfedern und Zander sind die fängigsten Fische. Der Hechtbesatz rekrutiert sich seit Jahrzehnten aus eigener Brut. Von 1998 bis 2009 wurden laut Fangstatistik 377 Hechte gefangen, mit einem Durchschnittsgewicht von 2130 Gramm. Als Wasservögel kann man Haubentaucher, Blesshuhn, Teichhuhn, Nonnengangs, Schwan und leider auch den Vielfrass Kormoran beobachten. Auch die Artenvielfalt der Insektengemeinschaft fällt auf.
Beschränkungen

Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

1.
Der Weg darf nur bis zum Sperrschild befahren werden.
2.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des
Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle
erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle). Nutzungszeit Boote 01.10.bis 31.12., Belly-Boote 01.10. bis 31.12.
3.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).