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 GEWÄSSER / Kanalstrecken / 401 Zweigkanal Teilstrecke 2 . . . |  |  |  | Lage:NDS, LK Osnabrück, Wallenhorst, Hollager Schleuse bis Bramsche, Einmündung in den Mittellandkanal (Spitze) - Gastangler jedoch nur bis zur Penter Brücke (letzte Brücke vor Einmündung Mittellandkanal). Auto-Navigation:Wallenhorst, In der BarlageNWA-Gruppe:Wersen  Bildergalerie |  Gewässerbeschreibung
| | Beschränkungen
Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Die Spitze, Gewässer Nr. 302 (Einmündung Zweigkanal / Mittellandkanal) ist für Gastangler von der Angelerlaubnis ausgenommen. Dieser Bereich umfasst das Dreieck der Einmündung, das von den nächsten drei Brücken (siehe Gewässer Nr. 301, 303 und 401) begrenzt wird.
2.
Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
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