Beschränkungen
Erlaubnisumfang: 2 Ruten mit beliebigem Köder. Das Angeln und Anfüttern mit Boilies ist untersagt. Es sind keine Angelzelte gestattet, lediglich zum Wetterschutz darf ein Angelschirm(ggf.mit Überwurf) genutzt werden. Kein Nachtangeln erlaubt, Angeln vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen Sonnenuntergang. Der NLWKN-Betriebsweg entlang des Zuleiters ist im Schritttempo zu befahren. Das Befahren des direkten Gewässerumfeldes (innerhalb der Tore links und rechts des Teichs) ist verboten.
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