Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Anglerverband Niedersachsen
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  GEWÄSSER / Stillgewässer / 721 Heidesee (großer)  . . .
Lage:
NDS, LK Osnabrück, Bad Laer

Auto-Navigation:
Glandorf, Laersche Str. 34

NWA-Gruppe:
Teutoburger Wald / Bad Laer


Gewässerportrait

Gewässerskizze

Bildergalerie

Tiefenkarte - linke Maustaste klicken!
Gewässerbeschreibung
Der Große Heidesee schließt die bisherigen Heideseen II bis IV ein. Der See liegt in einem weitläufigen Waldgebiet und weist typische Merkmale sogenannter Baggerseen auf. Das Gewässer ist ca. 60 Hektar groß und vergrößert sich ständig, weil noch Sandabbau betrieben wird. Teilweise steil abbfallende Uferpassagen (nicht ungefährlich), fehlende Ufervegetation und unzureichende Renaturierung kennzeichnen den See. Stellenweise ist der See bis zu x Meter tief. Einige Uferbereiche sind als Laich- und Schutzzonen ausgewiesen. Neben Weißfischen, Schuppenkarpen, Schleien, Hechten und Aal ist ein guter Zanderbestand vorhanden, auch sind kapitale Welse vorhanden.
Beschränkungen

Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

Das Angeln im Großen Heidesee ist nur in den hellgrün markierten Gewässerabschnitten erlaubt (siehe Skizze). Anfang und Ende der Angelstrecken sind beschildert. Andere Uferbereiche dürfen nicht betreten werden.

Die Zufahrt darf nur noch über den Schierloher Weg (Feldweg frei für NWA-Mitglieder) erfolgen, der von der Glandorfer Straße im Ortsteil Schierloh in nördliche Richtung bis zum See führt.

1.
Bei der Zufahrt zum Gewässer seperate Beschilderung beachten (Zufahrt nur über Schierloh benutzen, nicht mehr über die Heideringsiedlung).

2.
Das Parken ist nur auf den ausgeschilderten Parkplätzen mit gültiger Parkplakette erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird der Erlaubnisschein entzogen.

3.
Offenes Feuer sowie Grillen und das Mitführen von Grillgeräten sind lt. Verordnung des Lk Osnabrück verboten.

4.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).

5.
Das Betreten des Betriebsgeländes der Firma Niehaus ist nicht gestattet.
Vorsicht! An den Ufern der Heideseen besteht teilweise Abbruchgefahr und damit Lebensgefahr. Die NWA und die Verpächter übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.