Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des
Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle
erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle). Nutzungszeit Boote 01.09.bis 31.12., Belly-Boote 01.07. bis 31.12.
2.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).