Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Erlaubnisschein 2023: Änderungen

[ 19.01.2023 ]  In 2023 sind einige Änderungen des Erlaubnisscheins zu beachten:

1.
Die Verwendung von LipGrips und Gaffs ist ab sofort verboten (Tierschutz).

2.
Die Sperrung der Düte im Bereich der Autobahnbrücke A 1 ist aufgehoben, da die Bauarbeiten beendet sind.

3.
In den Teichen 1 und 2 der Dalumer Teiche darf nun mit zwei Ruten geangelt werden. Es darf aber nicht gleichzeitig in beiden Teichen geangelt werden. Das Angeln im Teich 3 (kleiner Teich) und im neuen Biotop ist verboten.

4.
In der Nette und Düte ist das Angeln (auch Spinnfischen) nur mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken erlaubt.

5.
Der Nutzungszeitraum von Belly- und Ruderbooten auf dem Niedringhaussee wurde eingeschränkt und auf dem Kronensee und Linner See angeglichen (Einzelheiten siehe Erlaubnisschein).

6.
In der Hunte dürfen im Zeitraum vom 01.01. – 30.06 jeden Jahres nur noch insgesamt zehn Fische pro Tag entnommen werden. Die Fangmengenbegrenzung pro Fischart ist dabei zu berücksichtigen.

7.
Das Gewicht der Fische muss vor dem nächsten Angeltag, jedoch spätestens nach 72 Stunden in die Fangliste eingetragen werden.

8.
Neben der Schwarzmundgrundel dürfen auch die anderen invasiven Fischarten wie Sonnenbarsch, Forellenbarsch, Wolgazander und Blaubandbärbling nicht wieder zurückgesetzt werden, sondern sind dem Gewässer zu entnehmen und sofort zu töten. Außer der Schwarzmundgrundel dürfen sie auch nicht als Köderfische verwendet werden.

9.
Auch die invasiven Fischarten sind in die Fangliste einzutragen.

10.
Um Verwechselungen vorzubeugen haben sich die Kürzel in der Fangliste für Brasse (BR) und Barbe (Bb) geändert.

11.
Als Gastkartengewässer wurde der Kellinghaussee gestrichen. Dafür wurde der Holstenteich als neues Gastkartengewässer bestimmt.


WaldbrandVO beachten

[ 07.07.2022 ]  Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht im Landkreis Osnabrück nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes aktuell eine hohe Waldbrandgefahr. Der Landkreis hat daher eine Verordnung zur Verhütung von Waldbränden mit sofortiger Wirkung erlassen:

In Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon ist es nach dieser Verordnung verboten, zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das gilt auch für das Grillen auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet.

Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus.

Alle Waldbesucher sollten zudem die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren. Pkw dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Grundsätzlich sollten alle Menschen, wenn sie sich im Wald und freier Natur aufhalten, eine erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen. Wird ein Waldbrand bemerkt, sollte die Feuerwehr sofort über die Notrufnummer 112 gerufen werden. Genaue Angaben über den Standort sind dabei wichtig.


Düte: Sperrung aufgehoben

[ 13.06.2022 ]  Ab dem 01.07.2022 ist die Sperrung unter der Autobahnbrücke wieder aufgehoben, da die Arbeiten abgeschlossen sind.
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BITTE BEACHTEN:

Weisungen sind offizielle Mitteilungen des Vorstandes. Ihnen ist Folge zu leisten.
Es gilt jeweils die neuste Fassung (Datum der Veröffentlichung).
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[ 19.01.2023 ]
Erlaubnisschein 2023: Änderungen

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[ 07.07.2022 ]
WaldbrandVO beachten

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[ 13.06.2022 ]
Düte: Sperrung aufgehoben

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[ 14.04.2022 ]
Lordsee - neue Angelverbote beachten

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[ 30.12.2021 ]
Erlaubnisumfang 2022: Änderungen

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[ 01.01.2021 ]
Erlaubnisumfang 2021: Änderungen

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[ 02.04.2019 ]
Fang nicht heimischer Krebse

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[ 29.12.2018 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2019

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[ 26.07.2018 ]
Linner See Verankerungen Totholzbündel

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[ 30.04.2018 ]
Linner See: Flachwasserzone zum Laichschonbezirk erklärt

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[ 22.12.2017 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2018

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[ 27.04.2017 ]
Neue Dütesperrstrecke

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[ 24.12.2016 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2017

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[ 17.11.2016 ]
Karausche als Köderfisch verboten

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[ 12.02.2016 ]
Änderungen Erlaubnisschein 2016

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[ 11.11.2015 ]
Neue Nette-Sperrstrecke beachten

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[ 30.12.2014 ]
Erlaubnisschein 2015: Änderungen beachten

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[ 18.08.2014 ]
Geringe Änderungen der Erlaubnisstrecken an der Nette

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[ 25.12.2013 ]
Erlaubnisschein 2014: Änderungen der Bestimmungen

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[ 23.05.2013 ]
Sperrbereich Hollager Schleuse ausgeweitet

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[ 16.01.2013 ]
Gefährdung der Schifffahrt durch Pilker/Blinker: Beschwerde des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden

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[ 21.12.2012 ]
Wichtigsten Änderungen des Erlaubnisumfangs 2013 beachten

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[ 19.08.2012 ]
Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Schwarzmundgrundeln in NWA-Gewässern

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[ 11.05.2012 ]
Regeln für das Bootsangeln auf dem Kronensee und Linner See

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[ 15.12.2011 ]
Schonzeiten und Mindestmaße geändert

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[ 15.12.2011 ]
Nettestrecken neu geordnet

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[ 08.12.2011 ]
Stockumer See in Natbergen - Achtung: Änderung der Erlaubnisstrecke

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[ 07.01.2011 ]
Angeln vom Boot aus im Mittelland- und Stichkanal ab 1. Feb. 2011 verboten

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[ 02.12.2010 ]
Neuer Erlaubnisschein 2011 mit Änderungen

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[ 11.05.2010 ]
NRW ändert Mindestmaße für Aal

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