 „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass mir ein höheres als Ihr abgegebenes Pachtangebot vorliegt,“ lautete die Mitteilung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes in Braunschweig Anfang September. „Aktuell führe ich Vertragsverhandlungen mit dem in Betracht kommenden Bewerber. Sollte der Vertrag mit dem Höchstbietenden aus irgendeinem Grund nicht zustande kommen, werden Verhandlungen mit dem nächst höchsten Bieter geführt.“ Wie in der Zwischenzeit in Erfahrung gebracht wurde, hat der Anglerverband Niedersachsen den Zuschlag bekommen. Die NWA hatte nur das zweithöchste Angebot abgegeben.
Zur Erinnerung:
Der Unterpachtvertrag der NWA mit dem AVN läuft am 31.12.2025 aus. Ende letzten Jahres hatte der AVN mitgeteilt, dass man die Kanalstrecken ab 2026 nicht mehr unterverpachten wolle. Die Angelberechtigungen sollten zukünftig über die Fa. hejfish vergeben werden. Daraufhin hatte der Vorstand der NWA beschlossen, ein eigenes Pachtangebot abzugeben. Im Juli wurde dann die Ausschreibung der Fischereipacht vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes in Braunschweig in Gang gesetzt. Bewerben konnten sich Erwerbsfischer, überregionale Landesfischereiverbände und Vereine. Die Eignung war durch den Bewerber nachzuweisen. Bei mehreren geeigneten Bewerbern sollte grundsätzlich das höchste Entgeltangebot entscheidend sein. Aufgrund der Mitteilung des WSA, dass ein höheres Pachtangebot vorliegt, ist zu schließen, dass alleine das höhere Entgeltangebot des AVN den Ausschlag gegeben hat. Dieses Angebot muss in utopischer Höhe vorgelegen haben, wenn man bedenkt, dass die NWA ein Mehrfaches dessen geboten hatte, was bisher an Pacht gezahlt wurde.
Wie geht es nun weiter:
„Zunächst wollen wir mal abwarten, ob der AVN an seiner bisherigen Absicht festhält, die Angelerlaubnisse über die Fa. hejfish auszugeben oder man eine andere einvernehmliche Lösung mit uns findet“, so der Geschäftsführende Vorstand.“ Wir stehen konstruktiven Vorschlägen aufgeschlossen gegenüber, aber nicht um jeden Preis. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Kanalstrecken nach wie vor in unserem Erlaubnisumfang verzeichnet sind,“ so der Geschäftsführende Vorstand weiter. In jedem Fall bleiben die Kanalstrecken aber auch über 2025 hinaus für die Mitglieder der NWA weiter zugänglich, da die NWA nicht beabsichtigt, aus dem Anglerverband Niedersachsen auszutreten und sich einem anderen Landesverband anzuschließen. |