Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
Angeln am Kanal ab 2026
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Das Bootsangeln erfreut sich immer größere Beliebtheit. Auch in der NWA wurde der Wunsch geäußert, diesem Trend gerecht zu werden und dem Bootsangeln mehr Aufmerksam zu widmen. So beschloss der Gesamtvorstand im November 2025 auf Antrag einiger Mitglieder, eine NWA-Gruppe „Bootsangler“ zuzulassen. Anfang Dezember 2025 fand die konstituierende Gruppensitzung in Bramsche statt. Unter Leitung des 1. Vorsitzenden Hans Macke wurde der Gruppenvorstand in sein neues Amt gewählt. Das sind: Gruppenvorsitzender Dirk Sazalowski, Stellvertreter Jens Stickelbroeck, Kassenwart Felipe Ortega, Organisationswart Florian Hammer, EDV-Beauftragter Aleksandar Augustinovic. Als Kassenprüferin wurde Sylvana Merk bestimmt.

Die Bootsangler haben damit wie auch die Gruppe der „Stipper“ und „Fliegenfischer“ einen vorläufigen Probestatus. Nach Ablauf von drei Jahren entscheidet dann der Gesamtvorstand endgültig über den Fortbestand der Gruppe, die aber auch jetzt schon mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet ist, wie alle anderen NWA-Gruppen auch. Das heißt, sie bekommt eine finanzielle Grundausstattung und ihr Vorsitzender ist stimmberechtigt im Gesamtausschuss vertreten. Damit können die Bootsangler ihre Interessen jetzt noch wirkungsvoller in die Gremien der NWA einbringen.

Erste Wünsche wurden schon geäußert. So möchten die Bootsangler weitere Gewässer befahren dürfen und auch über die Jahres-Sperrzeiten noch einmal diskutieren. Dabei versprachen sie, intensiv daran mitzuwirken, dass es zu keinen Spannungsverhältnissen mit anderen Anglern wie etwa den Uferanglern kommen soll. Selbstverständlich sei auch, dass man sich im Einklang mit der Natur sensibel verhalte und z. B. keine Schilfgürtel mit brütenden Wasservögeln durchfahren würde. Insbesondere wolle man versuchen, das Bootsangeln auf den Kanalstrecken wieder in die Diskussion zu bringen, dass seit einigen Jahren von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion verboten wurde. Warum sollte man dort in den Zeiten nicht angeln dürfen, wenn kein Schiffsverkehr zugelassen ist, so Dirk. Der geschäftsführende Vorstand sicherte zu, die Bootsangler dabei zu unterstützen, einen entsprechenden Antrag an den Anglerverband Niedersachsen zu stellen.
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