 Den Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, spielt in der Stadt Osnabrück offensichtlich eine untergeordnete Rolle. Wie anders soll man es deuten, dass die Stadt Osnabrück einen Antrag der NWA abgelehnt hat, am Rubbenbruchsee einen Behindertenangelplatz einzurichten. Ein Behindertenangelplatz bietet Mitgliedern, die insbesondere auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Möglichkeit, ihre Freizeitaktivität auch nach wie vor noch ausüben zu können. Dazu muss der Platz aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, so dass ein gefahrloses Angeln möglich ist. Die NWA hat dazu einen Prototyp entwickelt, der das unbeabsichtigte Hineinrollen in das Gewässer verhindert, und der problemlos mit einem Rollstuhl zu befahren ist. So wurden bereits mehrere Behindertenangelplätze errichtet, wie zum Beispiel am Schleptruper See in Bramsche.
So ein Behindertenangelplatz nicht billig und kann schon mal an die 10.000 Euro kosten. „Das ist es uns aber wert“, sind sich die beiden Vorsitzenden Hans Macke und Jürgen Lindemann einig, „denn wir haben viele Mitglieder, die schon seit ihrer Jugend im Verein sind und nun im Alter auf den Rollstuhl angewiesen sind.“ Das findet auch die „Aktion Mensch“, die den letzten Behindertenangelplatz mit 5.000 € bezuschusst hat. Besonders enttäuscht über die unverständliche Haltung der Stadt Osnabrück zeigt sich Rolf Overbeck, der gerade sein 50. Vereinsjubiläum feiern konnte. Rolf Overbeck wohnt gerade mal 900 m vom Rubbenbruchsee entfernt und ist mittlerweile auf seinen Rollstuhl angewiesen, um seinen lange beliebten Angelplatz aufzusuchen. Angeln kann er da aber nicht mehr, da er mit seinem Rollstuhl nicht bis an die Gewässerkante heranfahren kann. Er hatte mit anderen zusammen den Wunsch an den NWA-Vorstand herangetragen, am Rubbenbruchsee einen Behindertenangelplatz einzurichten.
Angler genießen bei der Stadt Osnabrück aber auch bei anderen Wünschen offensichtlich keine hohe Wertschöpfung. Wie soll man es sonst verstehen, wenn auch alle anderen Anträge ohne Kompromisse und ohne dass noch nicht einmal ein klärendes Gespräch gesucht wurde von den Verantwortlichen der Stadtverwaltung abgelehnt wurde. So hatte die NWA beantragt, drei bis fünf Angelplätze auf der Ostseite des Sees zuzulassen, die stark eingeschränkte Bootsnutzung zu ermöglichen, ein oder zwei Hegefischen pro Jahr am gesamten See zu erlauben und die Zufahrt zum Rubbenbruchsee mit einem Pkw zu gestatten.
Die Uferlinie des Rubbenbruchsees ist ca. 3.500 m lang. Davon dürfen aber nur etwa 400 m auf der Westseite beangelt werden. Dafür zahlt die NWA im Gegensatz zu anderen Nutzern eine jährliche Pacht von mehreren tausend Euro. Gerne hätte sie auch eine Angelmöglichkeit auf der Ostseite des Sees, und wenn es nur 100 m gewesen wären. Auch die Bootsangelei außerhalb der Brut- und Setzzeit und Winterruhe, nur am Tage, mit höchsten fünf Booten gleichzeitig wurde verwehrt, obwohl das Befahren mit gewerblich vermieteten Booten nicht grundsätzlich verboten ist. Dass der Fischereiaufsicht und Biologischen Gewässerkommission der NWA nicht einmal gestattet wird, den See mit einem elektrisch angetriebenen Fischereiboot zu befahren, um Besatzmaßnahmen fachgerecht durchführen oder die ganzheitliche Fischereiaufsicht sicher stellen zu können, setzt dem Ganzen dabei die Krone auf. Die NWA wird sich daher im Rubbenbruchsee nicht mehr am Europäischen Aalschutzprogramm beteiligen. „Die 3.000 € Besatzkosten können wir besser woanders einsetzen,“ ist man sich einig. Auch illegale Fischernetze, die in der letzten Zeit vermehrt aufgefunden wurden und in denen Wasservögel und Tiere qualvoll verenden, kann die Stadt Osnabrück in Zukunft selbst bergen.
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