( Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22. Sept.2026 ) Das Landeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Damit sollen das Fischereigesetz modernisiert und die fischereirechtlichen Verwaltungsverfahren digital weiterentwickelt werden.
Ein wesentlicher Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Einführung des digitalen Fachverfahrens „DigiFischDok“, zu dem auch ein bundesweit einheitliches Fischereiregister gehört. Hierdurch sollen Beantragung, Bearbeitung, Dokumentation und Kontrolle fischereirechtlicher Vorgänge künftig vollständig digital, fälschungssicher und effizient ausgestaltet werden, ohne dabei den analogen Zugang auszuschließen. Konkret können Bürgerinnen und Bürger künftig auch ohne Behördengang einen Fischereischein beantragen. Außerdem stärkt der Gesetzentwurf den Tierschutz und die Rechtssicherheit bei der Ausübung der Fischerei. Dies betrifft insbesondere die Einführung – beziehungsweise Absicherung – einer grundsätzlichen Fischereischeinpflicht als Nachweis der erforderlichen Sachkunde, vor allem im Hinblick auf das tierschutzgerechte Betäuben und Töten von Fischen.
Die Einführung einer Fischereischeinpflicht soll zur flächendeckenden Vereinheitlichung und Sicherstellung der erforderlichen Sachkunde sowohl in Küsten- als auch Binnengewässern beitragen. Bürgerinnen und Bürger legen zukünftig verpflichtend Fischerprüfungen bei den anerkannten Landesfischereiverbänden ab und beantragen anschließend den Fischereischein online oder vor Ort. Das neue Gesetz stellt für Personen mit Behinderungen außerdem eine wesentliche Verbesserung dar, da fortan Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischerprüfung abzulegen, eine Fischereierlaubnis erhalten können, um in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben können.
Fischereiministerin Miriam Staudte: „Mit dem Gesetzesentwurf wollen wir das Fischereirecht in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen, die nachhaltige Bewirtschaftung der Fisch- und Krebsbestände stärken und die Abläufe für die Fischerinnen und Fischer durch Digitalisierung des Fischereischeinwesens deutlich vereinfachen.“
Darüber hinaus werden die Regelungen zu den anerkannten Landesfischereiverbänden präzisiert. Dabei wird klargestellt, dass die Anerkennung nur für Verbände mit Sitz in Niedersachsen und Bedeutung für Niedersachsen möglich ist. Zudem wird mit der Anerkennung zugleich die Beleihung zur Durchführung der Fischerprüfung verbunden sein. Außerdem soll die Regelung der Beteiligung der Fischereiverbände neu gefasst werden.
Denn: Bislang waren durch die gesetzliche Regelung nur nach § 54 Abs. 3 Nds. FischG anerkannte Landesfischereiverbände besonders berücksichtigt, obwohl Belange der Fischerei- und Aquakultur auch von weiteren landesweit tätigen Fischereiverbänden vertreten werden. Künftig holen die Landesbehörden deshalb bei allen die Fischerei und Aquakultur betreffenden grundsätzlichen Fragen Stellungnahmen der landesweit tätigen Fischereiverbände ein.
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