Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
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NWA-Mitglieder werden zum Mitmachen aufgerufen

Die Fischereiberechtigten haben Rechte und Pflichten, die in den jeweiligen Landesgesetzen aufgeführt sind. Neben dem Recht, sich Fische anzueignen, gehört dazu auch die Pflicht, einen der Größe und Art des Gewässers entsprechenden Fischbestandes zu erhalten. „Die Planung von Fischbestand erfordert viel Wissen, Kompetenz, Einsatz und finanzielle Aufwendungen“, heißt es dazu in der Ausgabe „Hand in Hand für eine nachhaltige Angelfischerei“ des Leibnitz-Institutes für Gewässerökologie und Binnenfischerei. Die Kompetenz erlernen unsere Gewässerwarte auf einem Lehrgang des Angelverbandes Niedersachsen. Als finanzielle Mittel stellt die NWA jährlich über 130.000 Euro in ihren Haushaltplan ein. Beim Wissen sind wir unter u. a. auf die Fangmeldungen unserer Mitglieder angewiesen. Die Fangmeldungen lassen einen Rückschluss auf die Ertragsfähigkeit unserer Gewässer und den Umfang erforderlicher Besatzmaßnahmen zu. Deswegen ist es wichtig, dass die Listen ordentlich geführt und rechtzeitig abgegeben werden.

Die Fanglisten sind Teil des Jahreserlaubnisscheins. Die Auswertung der Papierform erfordert einen hohen Aufwand und kann erst im folgenden Jahr nach Abgabe der alten Erlaubnisscheine erfolgen. So sind die auch für die Mitglieder interessanten Fangergebnisse erst spät im Jahr verfügbar. Unterjährig können keine Erkenntnisse erlangt werden. Deshalb soll in diesem Jahr eine digitale Fangmeldung erprobt werden, die im internen Bereich der Internetseite unter dem Button „Fänge eingeben“ erreichbar ist. Dazu muss man sich als registriertes Mitglied über den Button „Service/Login“ mit seiner E-Mail-Adresse und Mitgliedsnummer anmelden. Alle Mitglieder der NWA werden aufgerufen, davon zahlreich Gebrauch zu machen. Da es sich um einen Probelauf handelt, entbindet die digitale Fangmeldung jedoch nicht von der Verpflichtung, die Papierform auszufüllen und den Jahreserlaubnisschein fristgemäß abzugeben.

Für die Beurteilung von Besatzmaßnahmen sind auch erfolglose Angeltage von Bedeutung. Deswegen kann man auch eine Mittelung abgeben, dass man keinen Fang gelandet hat. Auch der Fang von untermaßigen oder zurück gesetzten Fischen sollte eingetragen werden, damit ein Rückschluss auf sich reproduzierende Fischarten getroffen werden kann.
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