Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Fangbeschränkungen pro Tag

2 Hechte, 3 Zander, 2 Karpfen, 2 Salmoniden (Forellen, Äschen usw.), 2 Quappen (NDS), 2 Schleien, 10 Barsche, 10 Weißfische (Brasse, Plötze, Güster, Rotfeder etc.), 10 Köderfische.

Folgende Fischarten sind bei Fang dem Gewässer zu entnehmen (Artenschutz) und sofort zu töten. Sie haben keine Schonzeit und kein Mindestmaß und dürfen in kein anderes Gewässer wieder eingebracht werden: Schwarzmundgrundel, Sonnenbarsch, Forellenbarsch, Wolgazander, Blaubandbärbling

Erweiterte Regelung nur für Schwarzmundgrundeln: Schwarzmundgrundeln sind nur in den Kanalstrecken, in der Hase (Gewässer-Nr. 145 und Nr. 148) und im Alfsee-Zuleiter (Gewässer-Nr. 504) als Köderfisch zugelassen.

Achtung:
In dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. dürfen in der Hunte (Gewässer-Nr. 151 und 152) pro Tag maximal 10 Fische entnommen werden. Die Fangmengenbegrenzung pro Fischart ist ganzjährig zu beachten.

Gültigkeit: 2023
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