Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Erläuterungen zum Ausfüllen der Fangliste

1. Für die Gewässerstrecken sind nur die Zahlen, die jeweils vor den einzelnen Gewässern stehen, einzusetzen.

2. Zurückgesetzte Fische können auf freiwilliger Basis eingetragen werden (in dem Feld „Gewicht“ muss zur Verdeutlichung der Buchstabe „Z“ für „zurückgesetzt“ eingetragen werden).

3. Für die Fischarten bitte nur die Abkürzungsbuchstaben (s. Seite 7) einsetzen:

4. Bei Rückgabe des Erlaubnisscheins ist auf der Vorderseite anzukreuzen, ob Sie geangelt und Fänge zu verzeichnen haben.

Alle Fische sind einzeln mit ihrer Länge sofort nach dem Fang einzutragen. Das Gewicht der Fische darf später eingefügt werden.
Ausnahme: kleine Barsche oder kleine Weißfische (nur das Gesamtgewicht eintragen); Schwarzmundgrundeln und Krebse mit Stückzahl eintragen!

Beispiele:

Datum___Gewässer___Fischart____Anzahl___ Länge cm____Gewicht g / Z
04.03.______152________Aa________1 _______ 56___________350
12.05.______300________He________1 _______65__________2279
__"__________" ________Za________1 _______ 51__________1237
__"__________" ________Ka________1 _______ 53__________3305
22.06.______148________WF _______4 ________ " __________680


Gültigkeit: 2023
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