Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
Hochwasser 2023 - Gehrde-Rüsfort (Zuwegung zum Haseteich)
NWA bei facebookANGLERVERBAND Niedersachsen
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101  Deeper Aa
102  Große Aa
103  Schaler Aa
104  Die Ahe
110  Bühner Bach
112  Recker AaVom 15.02. bis 15.03. für jegliches Angeln gesperrt.
Beschilderung und Sperrstrecken beachten.
Der Parkplatz Alkemeier darf nur über die Zufahrt Maiwiese angefahren werden.
115  Düte (NDS)Vom 15. Okt. bis 15. März für jegliches Angeln gesperrt.

Vom 16. März bis 15. Mai nur mit einer Rute und nur mit Kunstköder erlaubt. Das Angeln mit Madenimitaten oder Wurmimitaten ist nicht erlaubt.

Vom 16. Mai bis 14. Okt. mit zwei Ruten oder 1 Spinnrute oder 1 Senke oder 1 Krebsteller und beliebigem Köder erlaubt.

Achtung! Angeln (auch Spinnfischen) nur mit Schonhaken oder Haken mit angedrückten Widerhaken erlaubt.

50 m oberhalb und 50 m unterhalb der Sohlgleite ist das Betreten von Ufer und Gewässer sowie das Angeln untersagt.

Achtung! In der Straße „Im Stavern“ in Georgsmarienhütte-Holzhausen (Weg zur Düte) gilt auf der gesamten Strecke ein Haltverbot, dass auch dort gültig ist, wo die Straße in den Privatweg übergeht.

Sperrstrecken der Gewässerkarte bzw. der Internet-Skizzen beachten.
118  Düte (NRW)Vom 15.Okt. bis 15. März für jegliches Angeln gesperrt.

Vom 16.März bis 15. Mai nur mit einer Rute und nur mit Kunstköder erlaubt. Das Angeln mit Madenimitaten oder Wurmimitaten ist nicht erlaubt.

Vom 16. Mai bis 14. Okt. mit zwei Ruten oder 1 Spinnrute oder 1 Senke oder 1 Krebsteller und beliebigem Köder erlaubt.

Achtung! Angeln (auch Spinnfischen) nur mit Schonhaken oder Haken mit angedrückten Widerhaken erlaubt.

Neue Sperrstrecke ca. 30 Meter beidseitig, flussaufwärts, ab Holzbrücke "Tüchters Mühle" (Beschilderung vor Ort).

Ab Mühle Bohle bis 30m unterhalb (Bereich Kolk und Fischtreppe) ist das Angeln untersagt.

Ab Brücke Mühle Bohle bis 30 m flussaufwärts beidseitig bis zum Weidezaun ist das Angeln untersagt.

An den Zuwegungen und auf dem Gelände der Mühle Bohle ist das Befahren und Parken für Kfz. aller Art verboten.

Der Privatweg im Bereich der „Tüchters Mühle“ (wie durch Beschilderung gekennzeichnet) der Straße „Alter
Mühlenweg“ in Lotte/Wersen darf nicht befahren werden.

Sperrstrecken der Gewässerkarte bzw. der Internet-Skizzen beachten.
120  Elze
125  Flöte
130  Großer DieckflussAuf die Endpunkte der Angelstrecke wird durch beidseitig aufgestellte Schilder mit der Aufschrift "Fischereigrenze Stemwede-Rahden" hingewiesen.
131  Twiehauser Bach
142  HaseVom Gut Stockum (Anfang Angelstrecke) bis zur Natberger Brücke (Lüstringer Str.) ist auf der Gutshofseite das Angeln vom 1. Okt. bis zum 31. Dez. nicht erlaubt.
143  HaseDas Angeln zwischen dem Wehr am Ringlokschuppen (Hamburger Straße) bis zur Schellenbergbrücke (entlang der Bahnschienen) ist untersagt.
144  Hase Halener Feld
145  Tiefe HaseIn den Monaten November und Dezember ist das Angeln an jedem Dienstag verboten.
148  HaseIn den Monaten November und Dezember ist das Angeln an jedem Dienstag verboten.

Im eingezäunten Bereich/Gelände des Hase-Seitenarms (an der Westseite der Hase) ist das Betreten und Angeln verboten.
149  Haseteich Gehrde
151  HunteEntnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

Verboten ist das Angeln von 220m oberhalb der „Hauptstraße“ bis „An der Oelmühle“ (Sohlschwelle)

Achtung, in dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. dürfen pro Tag maximal 10 Fische entnommen werden. Die Fangmengenbegrenzung pro Fischart ist ganzjährig zu beachten.
152  HunteEntnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

Die erlaubten Angelzeiten sind in den Naturschutzgebieten "Westliche Dümmerniederung" und "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" geregelt (siehe NWA-Internetseite unter "Normen" und in der Skizze zur Hunte).

Vereinsseitig ist das Angeln verboten:
- von „An der Oelmühle“ bis 150m unterhalb (Sohlschwelle/alte Mühle) in Hunteburg (Nähe Hauptstraße)
- im Hunteteich (im Dreieck Hunte/Einmündung Bornbnach)
- vom 01.01. bis 30.04. (Laichschonzeiten)
- von 01.01. bis 30.06. mit Zwillings- und Drillingshaken jeglicher Art (Artenschutz)
- zusätzliche Sperrzeiten von Einmündung Bornbach bis Ende Erlaubnisstrecke wg. VO NSG „Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor“ beachten (siehe Gewässerkarte, www.nwaev.de, Beschilderung)

Im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. dürfen proTag maximal 10 Fische entnommen werden. Die Fangmengenbegrenzung pro Fischart ist ganzjährig zu beachten.


171  Nette (Ruller Flut)Jegliches Angeln ist nur mit Schonhaken oder angedrückten Widerhaken erlaubt

Erlaubnisumfang: Eine Rute nur mit Kunstköder. Das Angeln mit Madenimitaten oder Wurmimitaten ist verboten.
Erlaubnisumfang: Vom 15.10. bis 15.03. für jegliches Angeln gesperrt.
Erlaubnisumfang: Vom 15.10. bis 01.06. vom Niederrielager Bach bis Knollmeyers Mühle linksseitig gesperrt.
Sperrstrecken: In den Umgehungsgerinnen ist das Angeln verboten.
Seperate Beschilderung beachten.

Ausführliche Streckenbeschreibung der Angelstellen:
a)
Beidseitige Nette (Ruller Flut) in Wallenhorst-Rulle, vom Unländer Damm bis oberhalb Knollmeyers Mühle. Ausnahme: Linksseitig in Rulle, Am Haupthügel, zwischen Sandbreite und Erlengrund und ca. 25 m (Höhe "Am Haupthügel Nr. 59") und ca. 44 m (hinter der Gaststätte "Zum alten Kloster" an der Klosterstr. 17) und
b)
rechtsseitige Nette von 50 m unterhalb Knollmeyers Mühle bis zu den Forellenteichen und auf Teilstrecken bis Böhnes Mühlenteich (Nackte Mühle) und
c)
linksseitige Nette von 50 m unterhalb Knollmeyers Mühle bis Stadtgrenze Osnabrück-Haste und auf Teilstrecken von den Forellenteichen bis zum Umgehungsgerinne vor Böhnes Mühlenteich (Nackte Mühle).

Genauen Verlauf der Teilstrecken und Ausnahmen siehe Gewässerskizzen im Internet.

Außerdem erlaubt am linksseitigen Lechtinger Bach von den Landesforsten bis zur Einmündung in die Ruller Flut.
172  NetteJegliches Angeln ist nur mit Schonhaken oder angedrückten Widerhaken erlaubt

- Sperrstrecken: Innerhalb der Umfriedungen des Klosters St. Angela ist das Angeln verboten.
- Vom 15.10. bis 15.03. für jegliches Angeln gesperrt.
- Vom 16.03. bis 15.05. Beangelung nur mit einer Rute und Kunstköder. Das Angeln mit Madenimitaten oder Wurmimitaten ist verboten.
- Vom 16.05. bis 14.10. Beangelung mit 2 Ruten oder 1 Spinnrute oder 1 Senke oder 1 Krebsteller mit beliebigem Köder
180  Nonnenbach
300  Mittellandkanal (NRW)Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
301  Mittellandkanal (NRW/NDS)Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

1. Die Spitze, Gewässer Nr. 302 (Einmündung Zweigkanal / Mittellandkanal) ist für Gastangler von der Angelerlaubnis ausgenommen. Dieser Bereich umfasst das Dreieck der Einmündung, das von den nächsten drei Brücken (siehe Gewässer Nr. 301, 303 und 401) begrenzt wird.
2. Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
302  MittellandkanalEntnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
303  MittellandkanalEntnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

1. Die Spitze, Gewässer Nr. 302 (Einmündung Zweigkanal / Mittellandkanal) ist für Gastangler von der Angelerlaubnis ausgenommen. Dieser Bereich umfasst das Dreieck der Einmündung, das von den nächsten drei Brücken (siehe Gewässer Nr. 301, 303 und 401) begrenzt wird.
2. Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
304  MittellandkanalEntnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
400  Zweigkanal Teilstrecke 1Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

1.
Innerhalb der eingezäunten (Betriebs-)Gelände und auf der Ostseite, oberhalb der Haster Schleuse, ist das Angeln untersagt..
2.
Weitere Sperrstrecke: Ölhafen ab Haster Schleuse ca. 350 m bis Tor über den Gleisen.
3.
Im Hafengebiet erlaubte Strecken sind: Ostseite: Wendestelle bis einschließlich Römereschbrücke. Westseite: Leinpfadtor bis einschließlich Römereschbrücke und vom Nordende der Ladestelle Kämmerer bis km 12,988.
4.
Im Hafengebiet dürfen nicht mehr als 15 Angler gleichzeitig angeln.
5.
Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
401  Zweigkanal Teilstrecke 2Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

1.
Die Spitze, Gewässer Nr. 302 (Einmündung Zweigkanal / Mittellandkanal) ist für Gastangler von der Angelerlaubnis ausgenommen. Dieser Bereich umfasst das Dreieck der Einmündung, das von den nächsten drei Brücken (siehe Gewässer Nr. 301, 303 und 401) begrenzt wird.
2.
Vor den Dienstgebäuden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in sämtlichen Boots- und Yachthäfen, sowie jeweils 50 Meter seitlich von den Einfahrten und den entsprechenden gegenüberliegenden Ufern, sowie von Umschlagstellen aus ist das Angeln verboten.
Oberhalb und unterhalb sowie innerhalb von Schleusenanlagen, soweit diese als Betriebsgelände ausgewiesen sind, ist das Angeln untersagt.
504  Alfsee-ZuleiterDer Betriebsweg NLWKN darf von der Dreihorstbrücke (westlich der Bahnseite) nur mit gültiger NWA-Plakette befahren werden (siehe Beschilderung Tor).

Achtung:
Der Zuleiter unterhalb der Dreihorstbrücke (Richt. Bersenbrück) gehört schon zum Alfsee und deswegen ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen -Rieste“ zu beachten.
505  AlfseeBitte gesonderte Mindestmaße und Schonzeiten nur für den Alfsee beachten! Bei nicht im Erlaubnisschein aufgeführten Mindestmaßen oder Schonzeiten gilt die niedersächsische Binnenfischereiverordnung.

Gemäß Verordnung über das Naturschutzgebiet "Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen-Rieste" (siehe unter "Normen") ist die ordnungsgemäße Ausübung der Angelfischerei am Hauptbecken und am Zuleiter nur nach folgenden Vorgaben erlaubt:

1.
an den in der maßgeblichen Karte dargestellten und örtlich gekennzeichneten Angelabschnitten mit den Ziffern 1 - 6, einschließlich des direkten Zugangs zu diesen Angelabschnitten
a) ausschließlich vom Ufer aus unter größtmöglicher Schonung des natürlichen Uferbewuchses,
b) ohne das Anlegen von Futterplätzen im Vorfeld eines Angeltermins,
c) ohne Einsatz von ferngesteuerten Köder- / Futterbooten,
d) ohne Anlegen von Angelstegen,
e) ohne Entfernen oder Zurückschneiden der vorkommenden Wasser- und Uferpflanzen,
f) ohne Einbringen von Pflanzen und gebietsfremden Fischarten (z. B. Graskarpfen),

2.
an den Angelabschnitten mit den Ziffern 1 und 5 zusätzlich
a) nur im Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres,
b) ohne Ausüben des Nachtangelns in der Zeit zwischen dem kalendarischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang.

3.
an den Angelabschnitten mit den Ziffern 2, 3, 4 und 6 zusätzlich ohne Ausüben des Nachtangelns im Zeitraum vom 01. 10. bis zum 31. 03. eines jeden Jahres in der Zeit zwischen dem kalendari-schen Sonnenunter- und Sonnenaufgang.

Zusätzlich::
a) Das Betreten und Durchwaten des Alfsees ist verboten.
b) Die Überlaufschwelle und das Ausgleichsbauwerk dürfen zum Zwecke der Fischerei nicht betreten werden.
c) Unbefestigte Flächen außerhalb der Angelabschnitte dürfen nicht betreten oder befahren werden.
d) Bei der Zufahrt zum Gewässer seperate Beschilderung beachten.

Angelabschnitte 1 - 6:
Die genauen Angelabschnitte ergeben sich aus der Skizze (AA 1 = 15m / AA 5 = 200m).

Zuleiter (oberhalb der Dreihorstbrücke - Richtung Osnabrück):
Siehe auch Gewässer Nr. 504.

Reservebecken:
Das Angeln am Durchleiter oder an den dortigen Wasserstellen ist verboten.
506  RiesenfootErlaubnisumfang: 2 Ruten mit beliebigem Köder. Das Angeln und Anfüttern mit Boilies ist untersagt. Es sind keine Angelzelte gestattet, lediglich zum Wetterschutz darf ein Angelschirm(ggf.mit Überwurf) genutzt werden. Kein Nachtangeln erlaubt, Angeln vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen Sonnenuntergang. Der NLWKN-Betriebsweg entlang des Zuleiters ist im Schritttempo zu befahren. Das Befahren des direkten Gewässerumfeldes (innerhalb der Tore links und rechts des Teichs) ist verboten.
520  Holstenteich bei Ankum
530  KiesekampseeWegen dem Ausbau der BAB A 1 besteht ein momentanes Angelverbot (siehe Weisungen)!
540  LordseeErlaubt ist das Angeln mit einer Rute und mit beliebigem, zulässigem Köder (außer Boilies).

Das Angeln und Anfüttern mit Boilies ist verboten.

Es darf nur am Samstag und Sonntag geangelt werden. Das Angeln von Montag bis Freitag ist verboten.

Nachtangelverbot (vom kalendarischen Sonnenuntergang bis kalendarischen Sonnenuntergang).

Karpfen dürfen nicht entnommen werden und müssen zurückgesetz werden (Umweltschutz).

Jegliches Friedfischangeln ist nur mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken erlaubt.

550  MammutseeDie Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns
ist erlaubt (Allg. Best. Pkt. 14 beachten).
560  Rubbenbruchsee in OsnabrückBitte unbedingt die NWA-Schilder am Gewässer und die Hinweise in den NWA-Nachrichten beachten.
Am Rubbenbruchsee dürfen an den freigegebenen Stellen nicht mehr als 20 Personen gleichzeitig angeln.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Best. uner Pkt. 14 beachten).
710  Buschmannsee mit InselDie Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
711  Buschmannsee ohne InselDie Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
720  Heidesee (kleiner)Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

Weitere, besondere Bestimmungen siehe "Großer Heidesee" Nr. 721. Diese gelten auch für den "Kleinen Heidesee".
721  Heidesee (großer)Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

Das Angeln im Großen Heidesee ist nur in den hellgrün markierten Gewässerabschnitten erlaubt (siehe Skizze). Anfang und Ende der Angelstrecken sind beschildert. Andere Uferbereiche dürfen nicht betreten werden.

Die Zufahrt darf nur noch über den Schierloher Weg (Feldweg frei für NWA-Mitglieder) erfolgen, der von der Glandorfer Straße im Ortsteil Schierloh in nördliche Richtung bis zum See führt.

1.
Bei der Zufahrt zum Gewässer seperate Beschilderung beachten (Zufahrt nur über Schierloh benutzen, nicht mehr über die Heideringsiedlung).

2.
Das Parken ist nur auf den ausgeschilderten Parkplätzen mit gültiger Parkplakette erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird der Erlaubnisschein entzogen.

3.
Offenes Feuer sowie Grillen und das Mitführen von Grillgeräten sind lt. Verordnung des Lk Osnabrück verboten.

4.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).

5.
Das Betreten des Betriebsgeländes der Firma Niehaus ist nicht gestattet.
Vorsicht! An den Ufern der Heideseen besteht teilweise Abbruchgefahr und damit Lebensgefahr. Die NWA und die Verpächter übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
725  HengemühlenseeDie Benutzung von Modell-Booten ist ab 2017 für jegliche Zwecke untersagt.
727  Horstmerschsee (NRW)1.
Sperrstrecken beachten (Abbruchgefahr).
2.
Es darf nur auf dem eingefriedeten Seegelände geparkt werden.
3.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
728  Knippenbergsee (NRW)Es darf nur auf dem eingefriedeten Seegelände geparkt werden.
730  Kellinghaussee
731  Hollesee
732  Schlichthorster Teich 1Erlaubnisumfang: 1 Rute mit beliebigem Köder. Das Angeln und Anfüttern mit Boilies ist untersagt. Es sind keine Angelzelte gestattet, lediglich zum Wetterschutz darf ein Angelschirm (ggf. mit Überwurf) genutzt werden. Kein Nachtangeln erlaubt, Angeln vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen Sonnenuntergang.
734  Dalumer Teich 1 (großer)Teichanlage mit drei Teichen: Großer-, Mittlerer- und Kleiner Teich sowie einem kleinen Biotop.

– Erlaubnisumfang (Einschränkung nur für Rutenanzahl): 2 Ruten mit beliebigem Köder.
- Es sind keine Angelzelte gestattet, lediglich zum Wetterschutz darf ein Angelschirm (ggf. mit
Überwurf) genutzt werden.
- Kein Nachtangeln erlaubt, Angeln vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen
Sonnenuntergang.
– Es dürfen nicht gleichzeitig beide Teiche beangelt werden!
– Der kleine Dalumer Teich (Gewässer-Nr. 736) ist für die Beangelung nicht freigegeben (absolutes Angelverbot ganzjährig)!
– für das Biotop existiert ein ganzjähriges Angelverbot!
735  Dalumer Teich 2 (mittlerer)Teichanlage mit drei Teichen: Großer-, Mittlerer- und Kleiner Teich sowie einem kleinen Biotop.

– Erlaubnisumfang (Einschränkung nur für Rutenanzahl): 2 Ruten mit beliebigem Köder.
- Es sind keine Angelzelte gestattet, lediglich zum Wetterschutz darf ein Angelschirm (ggf. mit
Überwurf) genutzt werden.
- Kein Nachtangeln erlaubt, Angeln vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen
Sonnenuntergang.
– Es dürfen nicht gleichzeitig beide Teiche beangelt werden!
– Der kleine Dalumer Teich (Gewässer-Nr. 736) ist für die Beangelung nicht freigegeben (absolutes Angelverbot ganzjährig)!
– für das Biotop existiert ein ganzjähriges Angelverbot!
736  Dalumer Teich 3 (kleiner)Teichanlage mit drei Teichen: Großer-, Mittlerer- und Kleiner Teich sowie einem kleinen Biotop.

– Der kleine Dalumer Teich (Gewässer-Nr. 736) ist für die Beangelung nicht freigegeben (absolutes Angelverbot ganzjährig)!
– für das Biotop existiert ein ganzjähriges Angelverbot!

740  KronenseeEntnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

1.
Angelverbot in der Badebucht vom 15. Mai bis 15. September.
2.
Zutritt zum Gelände des Campingplatzes von Mai bis September nur für NWA-Mitglieder zum Fischen erlaubt; kein Baden, keine Familienmitglieder u.a.
3.
Die östliche Bucht steht nur NWA-Mitgliedern zur Verfügung. An allen anderen Uferstrecken haben die Freizeitnutzungen der Kronensee GmbH Vorrang.
Zu bestimmten Zeiten ist den aufgestellten Hinweisschildern Folge zu leisten.
4.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle). Nutzungszeit Boote 01.05.bis 31.12., Belly-Boote 01.05. bis 31.12.
5.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
745  Larbergsee
748  Linner SeeEntnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

1.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des Angelns erlaubt.
Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle erforderlich.
Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle).

Boote:
01.05.bis 31.06. erlaubt, außer Verbot vom Vereinshaus aus gesehen rechter Teil des Sees beginnend mit Landzunge.
01.07. bis 31.12. erlaubt zusätzlich rechter Teil des Sees freigegeben.

Belly-Boote:
01.05.bis 30.06. erlaubt, außer Verbot vom Vereinshaus aus gesehen rechter Teil des Sees beginnend mit Landzunge.
01.07. bis 31.12. erlaubt zusätzlich rechter Teil des Sees freigegeben.

2.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
755  Niedringhaussee (NRW)Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!

1.
Der Weg darf nur bis zum Sperrschild befahren werden.
2.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des
Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle
erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle). Nutzungszeit Boote 01.10.bis 31.12., Belly-Boote 01.10. bis 31.12.
3.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
760  Großer und kleiner Recker Teich (NRW)1.
Mit Ausnahme des der Gemeinde Recke gehörenden Teils. NWA-Schilder beachten!
2.
Anfüttern nur mit Lebendköder, Hakenköder nach freier Wahl. Das Spinnfischen mit Kunstködern ist gestattet.
765  Schleptruper See1.
Nur Belly-Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des
Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle
erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle). Nutzungszeit Belly-Boote 01.07. bis 31.12.

2.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
770  Stockumer See1.
Achtung, ab 2012 Streckenänderung: Ab sofort ist der See ausschließlich über das Osttor (Straße Gut Stockum) zu erreichen. Neue NWA-Angelstrecke jetzt die Ostseite und Südseite des Sees, jeweils bis zu den NWA-Schildern. Das Angeln ist nur in den durch Schilder markierten Bereichen erlaubt.
2.
An Jagdtagen (Beachte Hinweisschilder) ist der See gesperrt.
3.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).
775  Mehner Teich (NRW)Fangbeschränkung: 1 Karpfen und 1 Schleie pro Tag.

Es sind keine Angelzelte gestattet, lediglich zum Wetterschutz darf ein Angelschirm (ggf. mit Überwurf) genutzt werden.

Das Befahren des Teichgeländes mit Kraftfahrzeugen ist verboten.

Fahrzeuge sind so abzustellen, dass der landwirtschaftliche Verkehr nicht behindert wird.

Vorsicht! Durch die Hochspannungsleitung und teilweise Abbruchgefahr der Ufer besteht Lebensgefahr!
780  Niedermarker See (NRW)
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