![]() | Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918 |
![]() [ ÜBER UNS / DER GESAMTVORSTAND ... ] Der Gesamtvorstand Vorstände sind: 1. Der Gesamtvorstand 2. Der Geschäftsführende Vorstand 3. Der Erweiterte Vorstand 3. Der Gesamtvorstand Der Gesamtvorstand besteht aus: - dem geschäftsführenden Vorstand - dem erweiterten Vorstand - den von den NWA-Gruppen zu wählenden Gruppenleitern Der Gesamtvorstand entscheidet: * über die Anpachtung, den Ausbau, den Ankauf von Gewässern u. Fischereirechten, * über die Ernennung von nicht besetzten Vorstands- und Ehrenausschusspositionen, * über die Aufstellung des Haushaltsplanes, * über die Aufstellung des Besatzplanes, * über die Zulassung neuer Gruppen, * über Auflösung von Gruppen, * über die Aufstellung und den Inhalt der Geschäftsordnung von Gruppen, * über die Geschäftsordnung der Jugend. * über die Geschäftsordnung des Vorstands. Der Gesamtvorstand tagt mindestens viermal im Jahr.
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