Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA)
im ANGLERVERBAND NIEDERSACHSEN
- anerkannter Naturschutzverbund -
Abendimpressionen am Niedringhaussee
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Erlaubnisschein 2023: Änderungen

[ 19.01.2023 ]  In 2023 sind einige Änderungen des Erlaubnisscheins zu beachten:

1.
Die Verwendung von LipGrips und Gaffs ist ab sofort verboten (Tierschutz).

2.
Die Sperrung der Düte im Bereich der Autobahnbrücke A 1 ist aufgehoben, da die Bauarbeiten beendet sind.

3.
In den Teichen 1 und 2 der Dalumer Teiche darf nun mit zwei Ruten geangelt werden. Es darf aber nicht gleichzeitig in beiden Teichen geangelt werden. Das Angeln im Teich 3 (kleiner Teich) und im neuen Biotop ist verboten.

4.
In der Nette und Düte ist das Angeln (auch Spinnfischen) nur mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken erlaubt.

5.
Der Nutzungszeitraum von Belly- und Ruderbooten auf dem Niedringhaussee wurde eingeschränkt und auf dem Kronensee und Linner See angeglichen (Einzelheiten siehe Erlaubnisschein).

6.
In der Hunte dürfen im Zeitraum vom 01.01. – 30.06 jeden Jahres nur noch insgesamt zehn Fische pro Tag entnommen werden. Die Fangmengenbegrenzung pro Fischart ist dabei zu berücksichtigen.

7.
Das Gewicht der Fische muss vor dem nächsten Angeltag, jedoch spätestens nach 72 Stunden in die Fangliste eingetragen werden.

8.
Neben der Schwarzmundgrundel dürfen auch die anderen invasiven Fischarten wie Sonnenbarsch, Forellenbarsch, Wolgazander und Blaubandbärbling nicht wieder zurückgesetzt werden, sondern sind dem Gewässer zu entnehmen und sofort zu töten. Außer der Schwarzmundgrundel dürfen sie auch nicht als Köderfische verwendet werden.

9.
Auch die invasiven Fischarten sind in die Fangliste einzutragen.

10.
Um Verwechselungen vorzubeugen haben sich die Kürzel in der Fangliste für Brasse (BR) und Barbe (Bb) geändert.

11.
Als Gastkartengewässer wurde der Kellinghaussee gestrichen. Dafür wurde der Holstenteich als neues Gastkartengewässer bestimmt.
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BITTE BEACHTEN:

Weisungen sind offizielle Mitteilungen des Vorstandes. Ihnen ist Folge zu leisten.
Es gilt jeweils die neuste Fassung (Datum der Veröffentlichung).
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[ 29.09.2023 ]
Horstmerschsee für's Angeln gesperrt von FR 13.10.2023 (18 Uhr) bis SA 14.10.2023 (16 Uhr)

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[ 16.06.2023 ]
Waldbrand-VerhütungsVO aufgehoben

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[ 24.05.2023 ]
Kiesekampsee fürs Angeln gesperrt

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[ 13.05.2023 ]
Hunte - Sperrzeiten geändert

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[ 10.03.2023 ]
Lordsee gesperrt

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[ 19.01.2023 ]
Erlaubnisschein 2023: Änderungen

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[ 30.12.2021 ]
Erlaubnisumfang 2022: Änderungen

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[ 01.01.2021 ]
Erlaubnisumfang 2021: Änderungen

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[ 02.04.2019 ]
Fang nicht heimischer Krebse

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[ 29.12.2018 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2019

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[ 26.07.2018 ]
Linner See Verankerungen Totholzbündel

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[ 30.04.2018 ]
Linner See: Flachwasserzone zum Laichschonbezirk erklärt

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[ 22.12.2017 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2018

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[ 24.12.2016 ]
Erlaubnisumfang: Änderungen 2017

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[ 17.11.2016 ]
Karausche als Köderfisch verboten

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[ 12.02.2016 ]
Änderungen Erlaubnisschein 2016

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[ 11.11.2015 ]
Neue Nette-Sperrstrecke beachten

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[ 23.05.2013 ]
Sperrbereich Hollager Schleuse ausgeweitet

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[ 16.01.2013 ]
Gefährdung der Schifffahrt durch Pilker/Blinker: Beschwerde des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden

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[ 11.05.2012 ]
Regeln für das Bootsangeln, z.B. auf dem Kronensee und Linner See

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[ 07.01.2011 ]
Angeln vom Boot aus im Mittelland- und Stichkanal ab 1. Feb. 2011 verboten

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[ 09.04.2010 ]
Brut- und Setzzeit ist Ruhezeit

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