Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918 |
[ ÜBER UNS / DER GESCHÄFTSFÜHRENDE VORSTAND ... ] Der Geschäftsführende Vorstand Vorstände sind: 1. Der Geschäftsführende Vorstand 2. Der Erweiterte Vorstand 3. Der Gesamtvorstand 1. Der Geschäftsführende Vorstand Der geschäftsführende Vorstand ist der Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Rechnungsführer. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit diese nicht nach der Satzung oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anderen Organen vorbehalten sind.
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